Hallo,
da wäre wohl erst einmal ein Missverständnis aufzuklären: Das Datum auf dem Briefbogen des Gerichts hat nur recht eingeschränkt etwas mit dem Datum des Versandes vom Gericht an den Anwalt zu tun. Der Sachbearbeiter gibt so etwas nämlich nicht persönlich in den Briefkasten, sondern das Ding wandert mit der Akte erst einmal ggf. über diverse Leute im Gericht, bis es dann tatsächlich mal zum Postausgang kommt. Dann noch Postlaufzeit, und eine ganz normale Bearbeitungsdauer beim Anwalt, und die zwei Wochen sind schnell erreicht.
Insoweit würde sich der Kollege bei gewissen Mandaten sicherlich selbst einen guten Dienst tun, seinen Eingangsstempel aufzubringen um seinem Mandanten deutlich zu machen, dass er nicht zwei Wochen auf dem Ding geschlafen hat.
Gruß vom Wiz