Eingangsstempel von Anwalt auf Schriftsätze von Gericht Pflicht?

Hallo,

angenommen ein Anwalt erhält Schriftsätze vom Gericht und leitet diese an den Mandanten weiter, wäre dieser dazu verpflichtet die Schriftsätze des Gerichts mit seinem Eingangsstempel mit Datumsangabe zu versehen?

Gäbe es auch ohne laufende Frist die Pflicht die Schreiben des Gerichts nach einer Gewissen Anzahl an Tagen spätestens an den Mandanten weiterzuleiten?

Gruß

Darius

Der Anwalt muss nicht unbedingt die Briefe eines Gerichts an seinen Mandanten weiterleiten, da oft (bspw. in Zivilrechtsangelegenheiten) ein starker Briefverkehr herrscht. Die meisten Anwälte jedoch leiten fast alle Briefe weiter. Im weiteren sollte eigentlich jeder Anwalt eingehende Schriftstücke mit einem Eingangsstempel versehen.

Der Anwalt muss nicht unbedingt die Briefe eines Gerichts an
seinen Mandanten weiterleiten, da oft (bspw. in
Zivilrechtsangelegenheiten) ein starker Briefverkehr herrscht.
Die meisten Anwälte jedoch leiten fast alle Briefe weiter.

das sollten sie auch, um sicherzugehen, dass keine verletzung von § 11 bora vorliegt

Im
weiteren sollte eigentlich jeder Anwalt eingehende
Schriftstücke mit einem Eingangsstempel versehen.

eine pflicht dazu gibt es grds. nicht (ausnahme: § 14 bora), sollte aber schon aus haftungsrechtlichen gründen gemacht werden.

1 Like

Hallo,

was wäre wenn ein Anwalt die Schriftstücke erst zwei Wochen nach deren Datumsangabe seitens des Gerichts und ohne Empfangsstempel losschickt, wäre das noch im Rahmen? Wohl eher nicht oder?

Input Output
Servus,

das kommt drauf an.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

da wäre wohl erst einmal ein Missverständnis aufzuklären: Das Datum auf dem Briefbogen des Gerichts hat nur recht eingeschränkt etwas mit dem Datum des Versandes vom Gericht an den Anwalt zu tun. Der Sachbearbeiter gibt so etwas nämlich nicht persönlich in den Briefkasten, sondern das Ding wandert mit der Akte erst einmal ggf. über diverse Leute im Gericht, bis es dann tatsächlich mal zum Postausgang kommt. Dann noch Postlaufzeit, und eine ganz normale Bearbeitungsdauer beim Anwalt, und die zwei Wochen sind schnell erreicht.

Insoweit würde sich der Kollege bei gewissen Mandaten sicherlich selbst einen guten Dienst tun, seinen Eingangsstempel aufzubringen um seinem Mandanten deutlich zu machen, dass er nicht zwei Wochen auf dem Ding geschlafen hat.

Gruß vom Wiz

3 Like

Hallo,

normalerweise versieht ein Anwalt bzw. die Angestellten jeden Eingang mit einem Eingangsstempel. Wird also vom Gericht ein Schriftstück zum Beispiel von der Gegenseite, zur Kenntnisnahme an den Rechtsanwalt geschickt, versieht ein Anwalt sehr oft lediglich das Anschreiben des Gerichts mit dem Eingangsstempel, nicht aber immer den SChriftsatz der Gegenseite.

Oft liegen zwischen Datum des gerichtlichen Schreibens und den Eingang beim Anwalt mitunter schon mal 1-2 Wochen. Das ist leider keine Seltenheit