Einge Fragen

Hallo,

auch wenn der Titel zu wünschen lässt da es teils evtl. unterschiedliche fragen sind bitte ich einfach mal hier um verstädnis :smile:.

Also Fragen:

  • Hat Vermieter Recht einen Schlüssel des Vermieteten Objekts z.B. Wohnung zu besitzen ?

  • Beim Einzug bzw. Auszug aus einer Wohnung, sind da Zeugen rechtens über den Zustand der Wohnung beim Einzug oder Auszug ?

Beispiel: A zieht ein (Wohnung) kein Protokoll über den Zustand der Wohnung bzw. beim Auszug, darf A sich hier Zeugen hinzuziehen und diese ggf. vor Gericht verwenden oder bringt das nichts ?

Gruss.

Auch hallo:

  • Hat Vermieter Recht einen Schlüssel des Vermieteten Objekts
    z.B. Wohnung zu besitzen ?

Grundsätzlich nicht während das Objekt ordentlich vermietet ist.

  • Beim Einzug bzw. Auszug aus einer Wohnung, sind da Zeugen
    rechtens über den Zustand der Wohnung beim Einzug oder Auszug
    ?

Da Menschen auch mal vergesslich sind, macht sich ein Übergabeprotokoll mit allen aufgelisteten Schäden hier sicher besser.

HTH
mfg M.L.

Hallo

dem ist nichts hinzuzufügen.

Gruß