Hallo,
auch wenn der Titel zu wünschen lässt da es teils evtl. unterschiedliche fragen sind bitte ich einfach mal hier um verstädnis
.
Also Fragen:
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Hat Vermieter Recht einen Schlüssel des Vermieteten Objekts z.B. Wohnung zu besitzen ?
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Beim Einzug bzw. Auszug aus einer Wohnung, sind da Zeugen rechtens über den Zustand der Wohnung beim Einzug oder Auszug ?
Beispiel: A zieht ein (Wohnung) kein Protokoll über den Zustand der Wohnung bzw. beim Auszug, darf A sich hier Zeugen hinzuziehen und diese ggf. vor Gericht verwenden oder bringt das nichts ?
Gruss.