Hallo
angenommen man bestellt ein Bauteil und baut es ein. Nehmen wir als Beispiel eine CPU. Man erkennt einbauspuren wie zB Schrammen an den Zapfen.
Kann man dieses Bauteil ohne eine Wertminderung zu befürchten wieder zurücksenden?
Ich denke ich habe irgenwo mal gelesen man könnte sogar eine Druckerpatrone einbauen und diese dann wieder zurücksenden ohne Wertminderung zu befürchten
danke
daniel
angenommen man bestellt ein Bauteil und baut es ein.
Kann man dieses Bauteil ohne eine Wertminderung zu befürchten wieder zurücksenden?
Es kommt auf den Grund an, warum man etwas zurückgeben möchte.
Der ist hier nicht zu erkennen.
Hallo
ich dachte ein Widerruf hat im allgemeinen grundlos zu erfolgen.
Angenommen man bestellte eine CPU weil man dachte die alte sei defekt nun baut man die neue ein und siehe da die alte ist doch nicht defekt, man sieht dass ein PIN unten verbogen war. Man baut die neue wieder aus und sendet diese zurück.
Ich habe woanders bereits gelesen dass zB in ebay noch bis zum 11.06. kein Wertersatz geleistet werden muss.
ich dachte ein Widerruf hat im allgemeinen grundlos zu
erfolgen.
Angenommen man bestellte eine CPU weil man dachte die alte sei
defekt nun baut man die neue ein und siehe da die alte ist
doch nicht defekt, man sieht dass ein PIN unten verbogen war.
Man baut die neue wieder aus und sendet diese zurück.
Ich habe woanders bereits gelesen dass zB in ebay noch bis zum
11.06. kein Wertersatz geleistet werden muss.
termid meinte, dass es gerade aus deinem post („bestellen“) nicht ersichtlich war, ob ein widerrufsrecht z.b. nach fernabsatz (§ 312b) bestand.
für einen widerruf braucht man keinen widerrufsgrund, aber es muss natürlich überhaupt ein widerrufsrecht bestehen, z.b. §§ 312ff. bgb
Hallo,
ich… dachte ein Widerruf hat im allgemeinen grundlos zu erfolgen.
Im Allgemeinen ist das nach dem Fernabsatzgesetz auch so, kauft man jedoch von Privat kann der Verkäufer das ausschließen.
Ich habe woanders bereits gelesen Es steht woanders geschrieben dass zB in ebay noch bis zum 11.06. kein Wertersatz geleistet werden muss.
Die zwei-Wochen-Frist gilt nur, wenn das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen wurde.
Wenn man etwas zurückgibt muss man es so zurückgeben wie man es erhalten hat.
Wenn man allerdings die Garantiefrist in Anspruch nimmt, darf eine Druckerpatrone auch mal halb leer sein.
Hoffentlich löscht der Moderator nicht.
Schönen Gruß
Fast alles falsch
Hallo,
ich… dachte ein Widerruf hat im allgemeinen grundlos zu erfolgen.
Im Allgemeinen ist das nach dem Fernabsatzgesetz auch so,
kauft man jedoch von Privat kann der Verkäufer das
ausschließen.
das Fernabsatzgesetz gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Vielmehr sind die Regelungen im BGB aufgegangen. Privatverkäufer müssen auch nichts ausschließen, da die Regelungen für diese schlichtweg gar nicht gelten.
Ich habe woanders bereits gelesen Es steht woanders geschrieben dass zB in ebay noch bis zum 11.06. kein Wertersatz geleistet werden muss.
Die zwei-Wochen-Frist gilt nur, wenn das Widerrufsrecht nicht
ausgeschlossen wurde.
Bei Fernabsatzverträgen ist der Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts nicht zulässig.
Wenn man etwas zurückgibt muss man es so zurückgeben wie man
es erhalten hat.
Steht wo? § 357 BGB regelt sogar ausdrücklich, was passiert, wenn die Sache anders zurückgegeben wird als man sie erhalten hat.
Wenn man allerdings die Garantiefrist in Anspruch nimmt, darf
eine Druckerpatrone auch mal halb leer sein.
Häh?
Hoffentlich löscht der Moderator nicht.
Wegen des unsinnigen Inhalts?
Gruß
S.J.