Hallo, mein Mann hat vor Jahren von seinen Eltern eine Haushälfte überschrieben bekommen. Mit einem Teil des Elöses aus dem Verkauf dieser Haushälfte, haben wir unseren gemeinsamen Kredit unserer Eigentumswohnung getilgt.
Nun wollen wir uns Scheiden lassen und die Eigentumswohnung verkaufen.
Wir leben in einer Zugewinngemeischaft. Hat mein Mann jetzt mehr Anspruch als die Hälfte???
Danke für eure Hilfe.
Soweit es sich nicht um bedingungslose Schenkungen gehandelt hat, kann er selber eingebrachte eigene Vermögenswerte auch vorab wieder herausfordern.
Soweit es sich nicht um bedingungslose Schenkungen gehandelt
hat, kann er selber eingebrachte eigene Vermögenswerte auch
vorab wieder herausfordern.
Danke für die Antwort, aber was muss ich unter einer bedingungslosen Schenkung verstehen?
Der Brilliantring zur Silberhochzeit, den er Ihnen persönlich unter Zeugen mit dem Hinweis schenkt, dass er ihn selbst im Falle einer Scheidung nicht zurückfordern möchte, wäre eine solche vorbehaltlose Schenkung.