kann es bindend sein, wenn man sich auf einer online seite anmeldet, aber nie die die zugangsdaten verwendet und danneine zahlungsaufforderung bekommt, die die bereitstellung des dienstes in rechnung stellt. Und dann auch noch ziemlich unverschämt hoch. ich habe von mehreren leuten gehört, dass so etwas nicht gesetzeskonform ist.
Über eine stellungnahme würde ich mich freuen. gruß wydo
Ja, das kann so sein. Vertragsschluss nach §§ 145 ff. BGB. Die Anspruchnahme einer Leistung ist für die Wirksamkeit des Vertrages kein Hindernis, ebenso wenig „unverschämte“ Aufforderungen zur Zahlung.
Levay
Hallo erstmal
kann es bindend sein, wenn man sich auf einer online seite
anmeldet, aber nie die die zugangsdaten verwendet und danneine
zahlungsaufforderung bekommt, die die bereitstellung des
dienstes in rechnung stellt.
Käme auf die Seite an: http://www.verbraucherrechtliches.de/internet-vertra…
mfg M.L.
Moin moin,
schau mal ob das was für dich dabei ist:
http://www.nicht-abzocken.de
http://www.nicht-abzocken.eu
regards
Andreas