Eingehungsbetrug - Nutznießer haftbar?

Hallo,

ich habe folgenden fiktiven Fall:

Person A leiht Person B eine größere Summe (nehmen wir 1000 €) Geld.
Person A ist leichtgläubig, es gibt keine Zeugen und auch keine schriftliche Bestätigung.
Person B hält die Absprachen zur Rückzahlung wiederholt nicht ein.
Person A erhält Einblick in die finanzielle Situation des B. Es sieht für A schlecht aus, das Geld wiederzubekommen.

Nun hat B eine Idee:
Er bietet A an, ihm bei einem Versandhaus Waren im oberen Wert anzuschaffen. A soll die waren bekommen, die Bezahlung übernimmt B. Er sagt zu A, dass er mit dem Versandhaus Ratenzahlung vereinbart.

Nun hat A folgendes Problem:
Er vermutet, dass B den Betrag gar nicht leisten kann, auch später nicht. A. weiß auch, dass es strafbar ist, Kaufverträge abzuschließen, wenn man a) nicht beabsichtigt, zu bezahlen oder b) weiß, dass man nicht zahlen kann.

Sollte sich A nun auf den Deal, er bekommt Waren im fraglichen Wert und hat somit sein geld wieder, einlassen, fragt er sich ob er sich strafbar macht.

Er wäre Nutznießer dieses womöglichen Eingehungsbetrugs.
Andererseits sieht A seine Felle davonschwimmen.

Danke für Gedanken

Nicolle

Hallo Nicolle,

von strafrechtlichen Überlegungen einmal abgesehen, sollte A jedenfalls im Auge behalten, dass sich der Händler das Eigentum an der Ware üblicherweise bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehält.

LG
sine

Er wäre Nutznießer dieses womöglichen Eingehungsbetrugs.

Er würde sogar Beihilfe dazu leisten.

Andererseits sieht A seine Felle davonschwimmen.

Und deswegen will er sich an einem gänzlich Unbeteiligten schadlos halten ? Merkwürdige Rechtsauffassung.

Er wäre Nutznießer dieses womöglichen Eingehungsbetrugs.

Er würde sogar Beihilfe dazu leisten.

Beihilfe? er macht doch nichts, er würde nur die Ware nehmen, die ihm B kauft.

Andererseits sieht A seine Felle davonschwimmen.

Und deswegen will er sich an einem gänzlich Unbeteiligten
schadlos halten ? Merkwürdige Rechtsauffassung.

A. grübelt ja, und hat auch skrupel. er vermutet ja nur, dass B. zahlungsunfähig ist, A. kann sich allerdings auch vorstellen, dass B. mit dem Versandhaus solche Ratenzahlung vereinbart, die B. auch leisten kann. Aber A kann sich halt nicht auf ein Monatelanges Zahlungsziel einlassen.

Nicolle

Beihilfe? er macht doch nichts, er würde nur die Ware nehmen, die ihm B kauft.

Stimmt, ich hatte die ursprüngliche Schilderung falsch verstanden.

vereinbart, die B. auch leisten kann. Aber A kann sich halt nicht auf ein Monatelanges Zahlungsziel einlassen.

Stattdessen nimmt er Gegenstände als „Zahlung“ an ? Dann könnte er auch die Ratenzahlung akzeptieren udn abwarten.