Eingehungsbetrug

Hallo!

Wenn jemand eine eidesstattliche Erklärung vor einigen Monaten abgegeben hat, hat man ja sogesehen gar nichts mehr.
Was passiert aber, wenn man etwas bestellt (Wert 400€), den Recnungsbetrag vom Konto abziehen lässt, obwohl man weiß, dieses ist nicht dedeckt? Eingehungsbetrug nennt man das wohl.

Hallo

Hallo!

Wenn jemand eine eidesstattliche Erklärung vor einigen Monaten
abgegeben hat, hat man ja sogesehen gar nichts mehr.

Nur offiziell,was denkst du wieviele EVler einen dicken Benz fahren

Was passiert aber, wenn man etwas bestellt (Wert 400€), den
Recnungsbetrag vom Konto abziehen lässt, obwohl man weiß,
dieses ist nicht dedeckt? Eingehungsbetrug nennt man das wohl.

Das dürfte dann unter vorsatz fallen,wobei ,der auch erst einmal nachgewiesen werden muss. Man hätte ja von irgend jemand ne Zahlung erwartet,die dann nicht gekommen ist

LG
Mikesch

Das dürfte dann unter vorsatz fallen,wobei ,der auch erst
einmal nachgewiesen werden muss. Man hätte ja von irgend
jemand ne Zahlung erwartet,die dann nicht gekommen ist

Wäre natürlich sehr nützlich, das dann auch nachweisen zu können. Sonst glaubt einem das wohl kein Richter.

Levay