Eingekaufte ware ohne kassenbon nachweisen

Ich habe 4 Oberteile von meiner Schwester geschenkt bekommen und war mit den Oberteilen in der Stadt, da meine schwester direkt in der stadt wohnt und ich habe die ware erst nicht nachhaus gebracht. Das ist mir zu Verhängnis geworden. Ich wurde an einem Kaufhaus von einem Securityman gebeten meine Tüte zu zeigen, halt einfach Routinekontrolle, warum weiss ich auch nicht. Er hat keine Ware von diesem Laden gefunden, weil ich nichts hatte. Er hat mir die Oberteile, die ich von meine schwester bekommen habe mir wegenommen und sagte , da ich kein Kassenbon hätte für die Ware, wird er jetzt die Polizei anrufen. Die Polizei kam und ich habe eine Anzeige wegen Ladendiebstahl bzw. Fremde Ware ohne Kassenbon bekommen. Bei der Vernehmeung habe ich auch eine Bestätigung meiner Schwester beigefügt, dass sie mir diese Oberteile geschenkt hat, leider hatte sie den Kassenbon nicht mehr. Was habe ich hier falsch gemacht, werde ich jetzt dafür bestraft, nur weil ich keine KAssenbon hatte, die Oberteile waren ja ungesichert. Ich habe Angst, bitte antwortet mir , was kommt auf mich zu.

Hallo Duniya,

meiner Meinung nach müsste ein Verfahren gegen Dich wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden. Denn weder dieser Laden, wo Du „erwischt“ wurdest noch irgendein anderes Geschäft konnten /können Dir im Endeffekt Warendiebstahl nachweisen. Im Zweifel wiegt die Erklärung Deiner Schwester als entlastende Aussage vor Gericht - ein Nachweis des Kaufhauses fehlt jedoch.

Gegen die Anzeige der Staatsanwaltschaft solltest Du schriftlich Einspruch einlegen (Frist beachten!) und es auf das Gerichtsverfahren ankommen lassen. Im Termin vor dem Amtsgericht würde das Verfahren vermutlich zu Lasten der Staatskasse eingestellt werden. Denn das Kaufhaus kann nicht wirklich beweisen, dass Du dort gestohlen hast.

Aber all das sage ich vorsichtigerweise unter Vorbehalt.

Ich gehe einfach nach meinem gesunden Menschenverstand. Denn sonst könnte man ja nicht mal mit einem „Muster“-Pulli aus eigenen Beständen in ein Kaufhaus gehen, um dazu z.B. eine farblich passende Jacke o.ä. zu kaufen. Und in Deutschland gilt immer noch: Im Zweifel für den Angeklagten!

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, zahlt diese Dir einen Beratungstermin beim Anwalt, ggf. auch das weitere Verfahren (bei der Versicherung nachfragen).

Falls Du sehr wenig Geld verdienst, kannst Du Dir gegen Vorlage Deines Gehaltszettels beim für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und damit bei diesem Amtsgericht auch Beratung und Hilfe durch einen dort zugelassenen Anwalt bekommen.

Viel Glück!

Tina Bark


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  1. Wenn Du nichts gestohlen hast: nichts.
  2. Du bist Geschäft und Security gegenüber nicht verpflichtet, Deine Tasche zu öffnen, Inhalt zu zeigen
    etc. Das Recht hat allenfalls - bei Tatverdacht - die Polizei. Wirst Du bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt, darf Dich geschäft/Security vorläufig festhalten - bis die Polizei da ist.
  3. Das Verhalten der Security wäre, jedenfalls so, wie es hier geschildert wurde, ein Fall für den Staatsanwalt - Strafantrag wegen Nötigung u.a. stellen.
  4. Aber: Stimmt die Darstellung wirklich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei eine Anzeige wg Diebstahls aufnimmt, wenn die Waren gar nicht aus dem betr Geschäft waren.

Hi Duniya,
das ist ja unglaublich. Wurdest du an einem Kaufhaus oder in einem Kaufhaus kontrolliert. Das ist ein Unterschied. Trotz aller dem, ist das nicht rechtens. Ich würde ein Anwalt einschalten. Nimm eine Beratungsstunde, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Die kostet erstmal nicht viel. Weiterhin würde ich über eine Anzeige des Securitymans nachdenken. Der hat meines erachtes den Strafbestand der Nötigung vollzogen. Aber das kann Dir ein Anwalt sagen.

Gruß
Freddy

Auf dich kommt hier im Zweifel ein ganz normales Verfahren zu. Keine Sorge stillhalten und abwarten. Es heißt im Zweifel immer für den Angeklagten, der Mann hatte keinen Grund die Polizei zu rufen.
Am Ende solltet Ihr beiden Schwestern einfach zusammenhalten, bei eurer Geschichte bleiben. Da die Ware auch nicht gestohlen gemeldet ist und Deine Schwester sagen kann wo Sie die Ware gekauft hat und wann, würde man im Zweifel sogar nachvollziehen können ob, wann, wo die Ware bezahlt wurde.
Am besten einfach Kontoauszüge checken ob man mit Karte bezahlt hat. Wenn Sie nicht gestohlen wurden dann kann nichts passieren. Immer lächeln und freundlich bleiben.