Eingeparkt, Reifen zerstochen

Hallo allerseits,

heute Morgen hupte vor dem Fenster hinter dem ich stand ein Pkw-Fahrer ca. 10 Min. nach Leibeskräften, weil ihn jemand zugeparkt hatte. Er selbst stand erlaubterweise auf dem Gehweg, auf der Fahrbahn, wo auch geparkt werden darf, stehen die anderen Wagen meist so, daß die Gehwegparker immer noch irgendwie ruskommen. Dem genannten Fahrer war das wirklich nicht möglich und für ihn sicher auch sehr ärgerlich. Angesichts dieser Beobachtung möchte ich nun folgende Fragen stellen. Von der Sinnhaftigkeit einmal abgesehen, denn der Verursacher könnte sich auch in Nebenstraßen aufhalten und von dem Gehupe gar nichts mitbekommen, ist es eigentlich erlaubt, so lange und vehement in der Innenenstadt/Wohngebiet rumzuhupen? Wieviel Zeit muß vergehen, bis ich die Polizei wg. Eingeparktsein informieren sollte? Für wen wird es teurer, für denjenigen der einen anderen eingeparkt hat, oder für den Eingeparkten, der schlußendlich bei dem anderen Wagen alle vier Reifen von der Luft befreite? Ob durch hineinstechen oder sonstwie konnte ich von meinem Platz aus nicht erkennen, als ich später an dem Wagen vorbeiging war er jedenfalls platt.

Ich bin äußerst gespannt auf eure Antworten, denn hier wo och lebe, wird man ja gerne mal eingeparkt.

Danke und liebe Grüße

Avera

Hallo Avera,

heute Morgen hupte vor dem Fenster hinter dem ich stand ein
Pkw-Fahrer ca. 10 Min. nach Leibeskräften, weil ihn jemand
zugeparkt hatte.

§1 Abs. 2 StVO:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hupen ist vermeidbar.

Er selbst stand erlaubterweise auf dem
Gehweg, auf der Fahrbahn, wo auch geparkt werden darf, stehen
die anderen Wagen meist so, daß die Gehwegparker immer noch
irgendwie ruskommen. Dem genannten Fahrer war das wirklich
nicht möglich und für ihn sicher auch sehr ärgerlich.

§12 Abs. 3 StVo:
Das Parken ist unzulässig … wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert …
sowie
§1 Abs. 2 StVO:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Angesichts dieser Beobachtung möchte ich nun folgende Fragen
stellen. Von der Sinnhaftigkeit einmal abgesehen, denn der
Verursacher könnte sich auch in Nebenstraßen aufhalten und von
…ist es eigentlich erlaubt,
so lange und vehement in der Innenenstadt/Wohngebiet
rumzuhupen?

§1 Abs. 2 StVO:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hupen ist vermeidbar.

§1 StVO ist der wichtigste von allen. Wenn sich jeder danach richten würde, brauchte man die anderen 52 nicht mehr.

Zu den zerstochenen (?) Reifen muss man ja wohl keinen Kommentar abgeben …

Manfred

Hallo,

schön, dass Du die StVO dahingehend zitierst, dass niemand belästigt werden darf. Das vorliegende Problem wird dadurch jedoch nicht behandelt, nämlich die Frage, wie sich diese Situation darstellt, wenn ich eingeparkt bin.

Dies würde dazu führen, dass § 1 Abs. 2 StVO entweder gar nicht erfüllt ist, da die Belästigung nicht „unvermeidbar“ war, oder es liegt ein Rechtfertigigungsgrund vor, da der Betroffene eingeparkt (Strafrechtlich eine Nötigung) war und keinen anderen Weg sah, die Situation zu beenden.

M.E. liegt hier daher kein Verstoß gegen die StVO vor,

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Avera,

Luft ablassen ist ja schön und gut - aber bei einem anderen (wenn auch falsch geparten) Auto ist das nicht die allerklügste Idee. Und Reifen zerstechen ist ganz besonders dumm, denn das lässt sich ja nichtmal durch Reifen wieder aufpusten reparieren, wird also richtig teuer. Das heisst, das darf man garniemalsnicht machen und gibt bestimmt massig Ärger wenn’s rauskommt.

Wegen der Einparkerei. So ganz verstanden hab ich die Park-Konstellation nicht (parkt man da sozusagen in zwei Reihen?) aber wenn ICH für meinen Teil eingeparkt bin, dann mache ich folgendes:

  • gucke dumm und kratz mich am Kopf (okay, ich geb’s zu, das ist wenig zielgerichtet, ich mach’s trotzdem)
  • gucke ob irgendwo ein Geschäft ist, in das man standardmässig „kurz“ reingeht (Bäcker, Kiosk etc.)
  • wenn ja, gehe ich da rein und frage ob jemandem der Farbe-Autotyp gehört
  • wenn nein gucke ich noch dümmer und kratze mich an anderer Stelle am Kopf (ebenfalls nicht zielgerichtet) und vielleicht hupe ich auch mal ganz zaghaft (10 min am Morgen fände ich ein bisschen gemein, den armen Anwohnern gegenüber)
  • dann schlappe ich ein bisschen um die diversen Autos rum und studiere Kennzeichen. Vielleicht kenne ich ja zufällig den Besitzer oder er hat eine Visitenkarte in der Windschutzscheibe oder einen Werbeaufkleber drauf
  • wenn ja - ruf ich da an
  • wenn nein setze ich meinen allerdümmsten Blick auf, der üblicherweise harmlose Passanten derart verstört, dass sie freiwillig Hilfe anbieten. Das nutze ich dann gnadenlos aus und frage, ob sie vielleicht den Fahrer kennen oder so.
  • kennen sie aber meistens nicht, so dass ich dann mal vorsichtig bei der Polizei (auf der Nicht-Notrufnummer) anrufe und frage, was ich denn tun könnte
  • derweil kommt dann wahrscheinlich der Fahrer wieder, so dass das kein Problem ist und ich die Polizei wieder abbestellen kann
  • wenn nicht kommen die mit einer Hunderschaft und Blaulicht angebraust und zerstechen dem Delinquenten eigenhändig die Reifen
  • nee Quatsch - ich weiss nicht, ob die dann sofort abschleppen oder ob sie den Halter anrufen, vermute aber aus eigener Erfahrung ersteres :wink:

*wink*

Petzi

Hallo!

Das ist m.E. ganz einfach:

1.) Polizei rufen. Die bestellen dann einen Abschleppwagen.

2.) Reifen NICHT zerstechen. So etwas macht man nicht. Das kann üble Folgen haben, wenn z.B. nur aus einem Reifen Luft abgelassen wird, aber nicht alles. Auf der Autobahn platzt dann der Reifen und es kann zu einem schweren Unfall kommen. Wenn man also die Beschreibung des mutmasslichen Täters und seines Wagen geben kann, so sollte man dies bei der nächsten Polizeidienststelle tun.

Es kann natürlich passieren, dass man gleich auch noch einen Strafzettel bekommt, wenn Du nicht korrekt geparkt wurde. Keine Ahnung, wie das mit den 2 Spuren konkret aussieht…

Grüße,

Mathias
IANAL

heute Morgen hupte vor dem Fenster hinter dem ich stand ein
Pkw-Fahrer ca. 10 Min. nach Leibeskräften, weil ihn jemand
zugeparkt hatte. Er selbst stand erlaubterweise auf dem
Gehweg, auf der Fahrbahn, wo auch geparkt werden darf, stehen
die anderen Wagen meist so, daß die Gehwegparker immer noch
irgendwie ruskommen. Dem genannten Fahrer war das wirklich
nicht möglich und für ihn sicher auch sehr ärgerlich.
Angesichts dieser Beobachtung möchte ich nun folgende Fragen
stellen. Von der Sinnhaftigkeit einmal abgesehen, denn der
Verursacher könnte sich auch in Nebenstraßen aufhalten und von
dem Gehupe gar nichts mitbekommen, ist es eigentlich erlaubt,
so lange und vehement in der Innenenstadt/Wohngebiet
rumzuhupen? Wieviel Zeit muß vergehen, bis ich die Polizei wg.
Eingeparktsein informieren sollte? Für wen wird es teurer, für
denjenigen der einen anderen eingeparkt hat, oder für den
Eingeparkten, der schlußendlich bei dem anderen Wagen alle
vier Reifen von der Luft befreite? Ob durch hineinstechen oder
sonstwie konnte ich von meinem Platz aus nicht erkennen, als
ich später an dem Wagen vorbeiging war er jedenfalls platt.

Ich bin äußerst gespannt auf eure Antworten, denn hier wo och
lebe, wird man ja gerne mal eingeparkt.

Danke und liebe Grüße

Avera

1.) Polizei rufen. Die bestellen dann einen Abschleppwagen.

Sag mir bitte wo du wohnst. Bei uns ruft die Polizei KEINEN Abschelppwagen, da der Zustand keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Hier ist lediglich ein Einzelschicksal betroffen.
Der Eingeparkte hat selbst die Möglichkeit einen Abschlepper zu bestellen. Die Kosten muss er tragen und kann sie sich dann von dem Verursacher zurückholen.
Ein Knöllchen von Polizei oder O-Amt ist hier bestimmt von Vorteil

Reifen zerstechen = Sachbeschädigung. Strafbar nach § 303 StGB

…von öffentliche Sicherheit???

Sag mir bitte wo du wohnst.

Sag uns mal wo Du wohnst…

Bei uns ruft die Polizei KEINEN
Abschelppwagen,

Merkwürdig - aus welchem Grunde nicht?

da der Zustand keine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.

Der kann es nicht sein, denn Öffentliche Sicherheit umfasst den Bestand der Rechtsordnung, und der grundlegenden Einrichtungen des Staates, sowie die Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechtsgüter der Bürger.

Die Rechtsordnung umfasst auch alle Rechtsvorschriften, auch die StVO. Hier läge ein Fortgesetzter Verstoss gegen die StVO zumindest gegen § 1 II vor. Weiterhin handelt es sich gegen einen dauerhaften Verstoss mit Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers, der seinen eigenen Pkw dadurch nicht benutzen kann. Wäre der Pkw absichtlich eingepart worden könnte man sogar über eine Nötigung nachdenken.
Die Polizei würde natürlich einen Abschleppwagen zur Beseitigung der Ordnungswidrigkeit anfordern.

Hier ist
lediglich ein Einzelschicksal betroffen.

Wie Du an der Definition unschwer erkennen kannst umfasst die ÖS gerade auch die Rechte des einzelnen.

Der Eingeparkte hat selbst die Möglichkeit einen Abschlepper
zu bestellen. Die Kosten muss er tragen und kann sie sich dann
von dem Verursacher zurückholen.

Dies wäre bei zivilrechtlichen Streitigkeiten der Fall. Z.B. benutzung eines privat Parkplatzes durch einen nicht Berechtigten.
Würde der Berechtigte das unberechtigt abgestellt KFZ zuparken, käme wiederum - je nach einzelfall und Gericht- eine Nötigung in Betracht.

Auf öffentlichem Strassenland ist die Polizei zuständig und wird idR handeln.

DM

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Hallo Avera,

in der Fahrschule habe ich gelernt, dass man die Hupe nur als Warnung vor Gefahren einsetzen darf, sonst nicht.

Wie ich in Wiki
( http://de.wikipedia.org/wiki/Hupe )
eben nachlesen konnte ist das wohl richtig und die Benutzung darüber hinaus ist „ziviler Ungehorsam“ und wird geduldet. Allerdings halte ich das Dauergehupe vor deinem Fenster(?) für eine Ruhestörung.

Grüße,
Sabine
(IANAE, anteilnehmend)

Das ist ja alles richtig, was du schreibst bzgl. der öffentlichen Sicherheit.
Es liegt aber keine GEFAHR für diese vor. Und das ist der Punkt.

Übrigens - ich wohne Thüringen. Und hier schleppt keine Polizei einen „normalen“ Falschparker ab.
Die Ordnungsämter in den enzelnen Städten tun dies schon hin und wieder. Aber auch nicht jeden, es sind halt Einzelfallentscheidungen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

schön, dass Du die StVO dahingehend zitierst, dass niemand
belästigt werden darf. Das vorliegende Problem wird dadurch
jedoch nicht behandelt, nämlich die Frage, wie sich diese
Situation darstellt, wenn ich eingeparkt bin.

Doch, das Problem wird behandelt. Die Frage war, ob 10 Minuten gehupt werden durfte.

Dies würde dazu führen, dass § 1 Abs. 2 StVO entweder gar
nicht erfüllt ist, da die Belästigung nicht „unvermeidbar“
war, oder es liegt ein Rechtfertigigungsgrund vor, da der
Betroffene eingeparkt (Strafrechtlich eine Nötigung) war und
keinen anderen Weg sah, die Situation zu beenden.

nicht „unvermeidbar“ -> vermeidbar.
Rechtfertigungsgrund gibt es nicht.

Dann zitiere ich eben noch einen Paragraphen:

§16 StVO, Abs. 1:
_Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
  2. wer sich oder andere gefährdet sieht._

Wer eingeparkt ist, ist weder gefährdet, noch überholt er.

M.E. liegt hier daher kein Verstoß gegen die StVO vor,

Also doch ein Verstoß.

Manfred

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Hallo,

Doch, das Problem wird behandelt. Die Frage war, ob 10 Minuten
gehupt werden durfte.

Stimmt, aber nicht allgemein, sondern im konkreten Fall.

nicht „unvermeidbar“ -> vermeidbar.

Warum, in dieser Situation? Das Hupen um das rechtswidrige Einparken seines KFZ zu beenden kann sehr wohl als unvermeidbar angesehen werden, es sein denn, man käme auf eine andere, gleich effektive Möglichkeit, den anderen Fahrer herbeizurufen und die Beeingträchtigung zu beenden.

Rechtfertigungsgrund gibt es nicht.

Aber selbstverständlich gibt es die. Es existieren im Deutschen Recht keine Straf- oder Bußgeldvorschriften, zu denen es keine Rechtfertigungsgründe gibt. Sie stehen nur nicht in der selben Vorschrift.

Dann zitiere ich eben noch einen Paragraphen:

§16 StVO, Abs. 1:
_Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs.
  1. oder
  1. wer sich oder andere gefährdet sieht._

Schön, soweit waren wir schon. Das sagt aber noch immer nichts über die Rechtswidrigkeit des Verhaltens aus. Denn das ist ein allgemeiner Grundsatz im Straf- und Bußgeldrecht und daher nicht in der Vorschrift separat geregelt.

Wer eingeparkt ist, ist weder gefährdet, noch überholt er.

Richtig, das würde den Tatbestand dieser Vorschrift ggf. ausschließen (so vermeidbar, s.o), sagt aber noch nichts über eine allgemeine Rechtfertigung aus, wenn eine Person einem rechtswidrigen Angriff (hier Nötigung gem. § 240 StGB) ausgesetzt ist.

Also doch ein Verstoß.

Nein.

Dea

Das ist ja alles richtig, was du schreibst bzgl. der
öffentlichen Sicherheit.
Es liegt aber keine GEFAHR für diese vor. Und das ist der
Punkt.

Aber selbstverständlich liegt hier eine Gefahr für die ÖS vor. Da letztere durch die Nötigung eines Menschen (hier einparken des KFZ) beeinträchtigt wird und diese Beeinträchtigung sogar schon eingetreten ist, liegt sogar mehr als eine Gefahr vor, denn diese hat sich bereits realisiert.
Gruß
Dea

Das ist ja alles richtig, was du schreibst bzgl. der
öffentlichen Sicherheit.
Es liegt aber keine GEFAHR für diese vor. Und das ist der
Punkt.

Nein wenn man es genau nimmt liegt nicht nur eine Gefahr vor, die ÖS ist bereits beeinträchtigt, da die Rechtsordnung verletzt wird.
Ob nun durch eine VkOwi mit behinderung oder sogar eine strafbare Nötigung mag dahingestellt bleiben - ich gehe mal von einer Owi aus.

Übrigens - ich wohne Thüringen. Und hier schleppt keine
Polizei einen „normalen“ Falschparker ab.

Auch in Berlin schleppt die Polizei keine „normalen Falschparker“ ab.
Behindern oder gefährden diese jedoch den Verkehr - und dafür gibts es u.a. Regelfälle wie Parken auf Behindertenparkplätzen, an Bushaltestellen, auf Fahrstreifenmarkierungen (Richtungspfeilen), dann schon.
Auch im genannten Fall würde in Berlin und sicher auch in Thüringen abgeschleppt.

Die Ordnungsämter in den enzelnen Städten tun dies schon hin
und wieder. Aber auch nicht jeden, es sind halt
Einzelfallentscheidungen.

Die Ordnungsämter sind in einigen Gemeinden öriginär für die Verkehrsüberwachung zuständig. Das heisst aber nicht dass nicht die Polizei im Rahmen der Sekundär/Eilzuständigkeit einschreiten kann/würde/müsste.

DM

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will ja hier nicht mit diskutieren, aber
hier bei uns wird schon sehr gerne seitens der Polizei abgeschleppt, wenn man z.B. auf einer Bushaltestelle parkt (auch wenn niemand, nicht mal der längste Bus behindert wird), oder ab und an auch mal im Halteverbot aber keinesfalls immer.

In dem von mir geschilderten Fall, so nehme ich an, hätte die Polizei auch gehandelt, aber da mag ich mich irren. Die Zeit, die der Eingeparkte jedenfalls mit Hupen verbracht hat, hätte er lieber auf ein Telefonat mit der Polizei (selbstredend nicht über den Notruf, das dauert hier u.U. zu lange, da kommt man nämlich in die Warteschleife) verwenden sollen. Seine Autonummer habe ich jedenfalls und werde auch als Zeugin zur Verfügung stehen. Ich meine, Reifen zerstechen, wo kommen wir denn da hin.

LG

Avera

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Hallo Petzi,

Luft ablassen ist ja schön und gut - aber bei einem anderen
(wenn auch falsch geparten) Auto ist das nicht die
allerklügste Idee. Und Reifen zerstechen ist ganz besonders
dumm, denn das lässt sich ja nichtmal durch Reifen wieder
aufpusten reparieren, wird also richtig teuer. Das heisst, das
darf man garniemalsnicht machen und gibt bestimmt massig Ärger
wenn’s rauskommt.

Mir ist das schon klar, ich denke, dem Stecher wohl nicht.

Wegen der Einparkerei. So ganz verstanden hab ich die
Park-Konstellation nicht (parkt man da sozusagen in zwei
Reihen?)

Exakt. Die eine Reihe steht erlaubt auf dem Gehweg, die andere Reihe versetzt davor, so daß die Gehwegparker sich mit Geduld und Servolenkung immer ganz gut da rausfriemeln können.

Ganz so geduldig dumm gucken könnte ich ehrlichgesagt nicht, aber im Prinzip stimme ich Dir schon zu.

LG

Avera

Dank an alle und Ergänzugsfrage
Nochmal Hallo allerseits,

wird der „Reifenstecher“ eigentlich nur belangt, wenn der Besitzer des Wagens ihn anzeigt? Oder würde der schon Ärger kriegen, wenn ich den Finger hebe und sage: hallo Herr Schutzmann, ich hab da was gesehen? Macht sich die Polizei die Mühe, bei einer Anzeige des Geschädigten hier in der Nachbarschaft nach Zeugen zu suchen? In Sachen geklautem und in Nachbars Keller wiederentdecktem Fahrrad waren sie hier jedenfalls recht rege und tauchten mit zwei Mann auf. Ist ja sonst in Reality nich so wie beim „Großstadtrevier“.

Grüße

Avera

Die Pol läßt abschleppen, wenn andere gefährdet oder behindert werden. Ich denke, von einer Behinderung kann man hier ausgehen.

ohne Garantie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nochmal Hallo allerseits,

wird der „Reifenstecher“ eigentlich nur belangt, wenn der
Besitzer des Wagens ihn anzeigt?

Sachbeschaedigung ist ein relatives Antragsdelikt, d.h. wenn der Geschaedigte keinen Strafantrag stellt und die STA kein oeffentliches Interesse sieht wird die Tat nicht verfolgt.

Oder würde der schon Ärger
kriegen, wenn ich den Finger hebe und sage: hallo Herr
Schutzmann, ich hab da was gesehen?

Die Polizei muss eine Strafanzeige Aufnehmen. Allerdings ist die weitere Verfolgung von bereits oben genannten Bedingungen abhaengig.

Macht sich die Polizei die
Mühe, bei einer Anzeige des Geschädigten hier in der
Nachbarschaft nach Zeugen zu suchen?

Wegen ein paar Autoreifen sicher nicht.

DM