nehmen wir mal an Mister X fängt an seine ganzen Dokumente wie z.B. Verträge, Bescheide, usw… einzuscannen (Zeugnisse und Urkunden, sowie PINs natürlich ausgeschlossen). Kann, bzw. darf Mister X die Dokumente dann wegwerfen? Sind die digitalen Verträge genauso gültig wie die Papier-Verträge???
Sind die digitalen Verträge genauso gültig wie die Papier-Verträge???
Das sind sie nicht, das sind nur unbeglaubigte Kopien. Also, d. Originale weiterhin aufheben.
MfG ramses90.
Aber wozu dienen diese?
Im Prinzip hat ja der „Gegenüber“ ja auch eine ausfertigung.
Wenn wir mal annehmen das bei einem Feuer alle Dokumente vernichtet werden, dann hätte Mister X ja auch keine Originale mehr…
Grüße Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich habe leider noch nie eine Antwort bzw. einen Kommentar bekommen. Deshalb mal wieder:
Ich meine, dass man dass dann darf, wenn es sich um eine sog. „revisionssichere Archivierung“ handelt.
„Ich meine“, weil ich das eben nicht sicher weiss oder gar mit Quellen belegen kann. Aber vielleicht kann das mal jemand bestätigen oder vielleicht den Begriff des „revisionssicheren Archivs“ klären.
Ich meine, dass man dass dann darf, wenn es sich um eine sog.
„revisionssichere Archivierung“ handelt.
Das hört sich ganz gut an
„Ich meine“, weil ich das eben nicht sicher weiss oder gar mit
Quellen belegen kann. Aber vielleicht kann das mal jemand
bestätigen oder vielleicht den Begriff des „revisionssicheren
Archivs“ klären.
Urkunden, sowie PINs natürlich ausgeschlossen). Kann, bzw.
darf Mister X die Dokumente dann wegwerfen? Sind die digitalen
Verträge genauso gültig wie die Papier-Verträge???
Manche Dokumente muß man im Original vorlegen, da wird eine digitalisierte Kopie nicht anerkannt.
Im Prinzip hat ja der „Gegenüber“ ja auch eine ausfertigung.
Wen meinst Du jetzt ?
Wenn wir mal annehmen das bei einem Feuer alle Dokumente
vernichtet werden, dann hätte Mister X ja auch keine Originale mehr…
… und dafür eine Menge Probleme. Die Kopie Deiner Geburtsurkunde reicht bei Beantragung eines Ausweises nicht aus und mit der Kopie eines Fahrzeugbriefes kann man kein Auto an- oder ummelden.
Mal eine Gegenfrage:
Du gehst zum Notar, weil Du ein Haus gekauft hast. Der beglaubigt den ganzen Schrott und gibt Dir eine Urkunde mit, die das belegt. Jetzt fängst Du an, jede einzelne Seite einzuscannen und auf einem todsicheren Datenträger zu speichern.
Wie willst Du nun einen Beweis für die Existenz dieses Dokuments erbringen, wenn es Streit um das Haus gibt? Die Seiten, sprich die komplette Urkunde, war ja durch eine Kordel und einem Wachssiegel verbunden. Jetzt könntest Du ja beim Einscannen theoretisch andere Seiten eingefügt haben oder Seiten einfach ausgelassen haben und durch andere ersetzt haben!? Diese Garantie der Unverletztheit des Dokument kann ja nun nicht mehr nachgewiesen werden, weil Du keine „virtuelle Kordel“ am Dokument haben kannst
Im Prinzip hat ja der „Gegenüber“ ja auch eine ausfertigung.
Wen meinst Du jetzt ?
Na den anderen Vertragspartner
Wenn wir mal annehmen das bei einem Feuer alle Dokumente
vernichtet werden, dann hätte Mister X ja auch keine Originale mehr…
… und dafür eine Menge Probleme. Die Kopie Deiner
Geburtsurkunde reicht bei Beantragung eines Ausweises nicht
aus und mit der Kopie eines Fahrzeugbriefes kann man kein Auto
an- oder ummelden.
Okay daran habe ich nicht Gedacht, alerdings habe ich bei diesem Beispiel Urkunden ausgeschlossen, da es klar ist das sowas immer im Original vorliegen muss…
Mal eine Gegenfrage:
Du gehst zum Notar, weil Du ein Haus gekauft hast. Der
beglaubigt den ganzen Schrott und gibt Dir eine Urkunde mit,
die das belegt. Jetzt fängst Du an, jede einzelne Seite
einzuscannen und auf einem todsicheren Datenträger zu
speichern.
Ja bei sowas ist es wohl klar, dass es eingescannt nichts mehr Wert ist.
Wie willst Du nun einen Beweis für die Existenz dieses
Dokuments erbringen, wenn es Streit um das Haus gibt? Die
Seiten, sprich die komplette Urkunde, war ja durch eine Kordel
und einem Wachssiegel verbunden. Jetzt könntest Du ja beim
Einscannen theoretisch andere Seiten eingefügt haben oder
Seiten einfach ausgelassen haben und durch andere ersetzt
haben!? Diese Garantie der Unverletztheit des Dokument kann ja
nun nicht mehr nachgewiesen werden, weil Du keine „virtuelle
Kordel“ am Dokument haben kannst
Aus solchem Grund habe ich Urkunden ausgeschlossen
ich will hier nur mal einen Gedankengang äußern.
Banken scannen Zahlungsverkehrsbelege auch ein, werten diese elektronisch aus und archivieren diese digital.
Dass der Beleg im Original nach der Digitalisierung nicht mehr zu beschaffen ist, habe ich bei einem Überweisungsbetrug am eigenen Leib erlebt. Es konnte nur ein Scan zur Verfügung gestellt werden.
Da der Überweisungsträger einen Vertrag darstellt, der keine Beurkundung bedarf, ist diese Praxis also rechtens. Dennoch gibt es immer wieder Schriftstücke, die zwar aus rechtlicher Sicht nicht im original beizubringen sind, aber von dem Gegenüber dennoch im original erwartet werden (Zeugnisse etc.).
Keinesfalls sollte man Urkunden und andere beglaubigte Schriftstücke vernichten.
Eine Digitalisierung mag somit für Schreiben sinnvoll sein, die nicht mehr der Aufbewahrungspflicht unterliegen (bei Privatpersonen 2 Jahre). Solange die Frist nicht abgelaufen ist, sollte nichts vernichtet werden, ansonsten drohen Nachteile.
Es werden heutzutage ja auch sehr vie Dokumente Digital geschickt, wie z.B Telefonrechnungen, Kontoauszüge, etc. …
Deshalb auch die Idee, wenn die Kontoauszüge digital kommen, dürfte es doch auch kein Problem sein die alten einzuscannen. Die Archivierung benötigt deutlich weniger Platz.
Das Urkunden, wie Zeugnisse immer im Original vorliegen müssen, das ist klar, aber was ist mit einem Darlehensvertrag, Bausparvertrag, Telefonverträge, Freistellungsauftrag, usw… Wo benötigt man diese irgendwann wieder im Original?