Was heißt „nicht rechtsgültig“? Solange eine entsprechende Schriftform nicht ausdrücklich vom Gesetz für einen bestimmten Sachverhalt verlangt wird, und die Parteien sich darüber einig sind, die gescannte Unterschrift nutzen zu wollen (d.h. der Empfänger akzeptiert sie, der Verwender lässt diese gegen sich gelten), spricht nichts dagegen.
BTW: Bei uns in der Firma gebe ich im internen Workflow täglich Verträge, Angebote, … über ganz erhebliche Summen (das können schon mal mehrstellige Mio.-Beträge sein) frei. Das passiert alles rein elektronisch und mit gescannter Unterschrift/Kürzel. Diverse Unternehmen, mit denen wir es zu tun haben nutzen auch extern dieses Verfahren, und setzen dazu teilweise sogar Dienstleister wie docusign ein, die die entsprechende Abwicklung übernehmen. Und da reden wir jetzt nicht unbedingt von digitaler Signatur nach deutschem Recht.