Wenn man (eine Firma mit dem Sitz in Deutschland, ziemlich oft verschiedene Distributorverträge mit Distributoren in anderen Ländern unterschreiben muss - wie könnte man es machen, wenn es persönlich unmöglich ist?
Kann man unterschreiben, dann an einen anderen per email senden, sodass er den Vertrag auch selber unterschreibt und dann eingescannt zurück sendet?
Wird der Vertrag dann überhaupt als geschlossen wirken?
…per Fax (oder ganz Oldschool mit der Post) - Unterschriften
in elektronishcen Dokumenten (pdf, email etc.) werden vor
Gericht (noch) nicht anerkannt.
Mal eine kleine Nebenfrage: Warum wird ein Fax akzeptiert und ein PDF (Anhang) nicht? Es ist doch inzwischen eh so, dass in großen Firmen die Faxe nur vom PC empfangen und in PDFs umgewandelt werden, beim senden ähnlich, also was ändert sich daran, ob di PDFs via Faxleitung oder SMTP kommen?
Selbst Bundesämter akzeptieren doch schon gescannte Sachen …
Kann man unterschreiben, dann an einen anderen per email
senden, sodass er den Vertrag auch selber unterschreibt und
dann eingescannt zurück sendet?
ich hoffe, es stört Dich nicht, wenn ich es einfach mal mit einer Antwort auf Deine Frage versuche:
Eingescannte Unterschriften oder Faxe sind dann ein Problem, wenn gesetzlich die Schriftform verlangt wird, denn die verlangt eine eigenhändige Unterschrift auf der Originalurkunde.
Da die Schriftform aber nur in Ausnahmefällen gesetzlich vorgeschrieben ist und man schriftliche Verträge in der Regel nur verwendet, weil die Beweiskraft einfach höher ist, spricht grundsätzlich nichts gegen eingescannte Unterschriften - es hängt halt nicht zuletzt davon ab, was mit den Geschäftspartnern vereinbart ist.
Rein praktisch besteht natürlich das Problem, daß - wenn erst einmal eingescannte Unterschriften Verwendung finden - die Beweiskraft der Urkunden gemindert wird. Jeder Vertragspartner könnte versuchen, sich darauf zu berufen, daß die eine oder andere Unterschrift nicht von ihm sei oder aber die Unterschriften des anderen Vertragspartners nicht echt seien.
Das ganze will also wohlüberlegt sein. Kreditinstitute schließen mit ihren Kunden übrigens gerne mal Faxvereinbarungen ab, in denen festgelegt wird, wer die Folgen von mißbräuchlicher Verwendung oder anderen unangenehmen Dingen zu tragen hat.