Hallo,
ich weiss, dass das Einschalten der Nebelschlussleuchten nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Wie sieht es aber mit den Nebelscheinwerfern aus? Gibt es für diese auch Einschränkungen?
Gruß
Ernie
Hallo Ernie,
Drei Gründe:
Durch das prollhafte Verhalten der Jugend und das Sicherheitsbedürfnis der anderen, sowie die Nachlässigkeit der Polizei, ist es möglich auch zu anderen Gegebenheiten als bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall mit NSW zu fahren.
gruß
dennis
Hi Dennis,
ich denke, ich lese also daraus, dass es keine Einschränkungen hinsichtlich des Einschaltens der Nebelscheinwerfer gibt. Ich hatte irgendwo im Hinterkopf, dass es da eine geben würde, aber ich weiss es nicht genau, und so werde ich mich also täuschen.
Deine Aussagen zu den Gründen sind nicht ganz schlüssig, denn dass etwas „DURCH prollhaftes Verhalten“ erlaubt sei, ist wohl Unsinn, höchstens „TROTZ prollhaftem Verhalten nicht verboten“.
Dass das Einschalten der Nebelscheinwerfer im Gegensatz zu den Nebelschlussleuchten nicht verboten ist, liegt vielleicht aber daran, dass der Blendeffekt bei weitem nicht der gleiche ist, plus die Gefahr, Bremslichter nicht rechtzeitig erkennen zu können, überhaupt nicht vorliegt.
Allerdings halte ich persönlich Nebelscheinwerfer in 99,99% der Fälle ebenfalls für Unfug (ebenso wie Nebelschlussleuchten übrigens).
Danke für Deine Info!
Ernie
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Hi Ernie,
ich denke, ich lese also daraus, dass es keine Einschränkungen
hinsichtlich des Einschaltens der Nebelscheinwerfer gibt. Ich
hatte irgendwo im Hinterkopf, dass es da eine geben würde,
aber ich weiss es nicht genau, und so werde ich mich also
täuschen.
Doch die StVO sagt, daß nur bei starkem Regen, Schnellfall oder Nebel die NSW zulässig sind.
Deine Aussagen zu den Gründen sind nicht ganz schlüssig, denn
dass etwas „DURCH prollhaftes Verhalten“ erlaubt sei, ist wohl
Unsinn, höchstens „TROTZ prollhaftem Verhalten nicht
verboten“.
Habe mich undeutlich ausgedrückt, entschuldige.
Dass das Einschalten der Nebelscheinwerfer im Gegensatz zu den
Nebelschlussleuchten nicht verboten ist, liegt vielleicht aber
daran, dass der Blendeffekt bei weitem nicht der gleiche ist,
plus die Gefahr, Bremslichter nicht rechtzeitig erkennen zu
können, überhaupt nicht vorliegt.
Genau. Die NSW haben im Gegensatz zur NSL einen Kappe innendrin, die die Hell-Dunkel-Grenze definiert und nur nach unten leuchten läßt in die Breite. Eine NSL leuchtet volle Kanne mit 21W nach Hinten.
Allerdings halte ich persönlich Nebelscheinwerfer in 99,99%
der Fälle ebenfalls für Unfug (ebenso wie Nebelschlussleuchten
übrigens).
Hätte mein Corolla Verso keine, hätte ich diese auch nicht bestellt. NSW bringen bei dichtem Nebel nicht so viel an Sicht, wie die NSL das gesehen werden verbessert. Ich rede allerdings von dichtem Nebel.
gruß
dennis
machen wir es kurz
http://www.fahrtipps.de/frage/nebelscheinwerfer.php
noch kürzer?!
kostet Dich 5€ (wenn Du Dich erwischen läßt…)
Hallo Dennis,
Allerdings halte ich persönlich Nebelscheinwerfer in 99,99%
der Fälle ebenfalls für Unfug (ebenso wie Nebelschlussleuchten
übrigens).Hätte mein Corolla Verso keine, hätte ich diese auch nicht
bestellt. NSW bringen bei dichtem Nebel nicht so viel an
Sicht, wie die NSL das gesehen werden verbessert. Ich
rede allerdings von dichtem Nebel.
Also ich möchte die Dinger nicht missen! Allerdings muss ich zugeben, dass ich sie bisher vielleicht pro Auto 2-3 mal wirklich im Nebel eingesetzt habe. Aber: wenn man öfter mal nachts kleine Nebenstraßen (bessere Feldwege) befährt, ist sehr dankbar für die bessere Ausleuchtung im Nahbereich. Da kann man die Schlaglöcher besser umkurven!
Gruß
Stefan
(dessen Klimaanlage schon wieder kaputt ist!
)