Eingeschneite Verkehrsschilder

Hallo,

als ich heute auf der Autobahn fuhr und die ganzen eingeschneiten schilder gesehen habe, habe cih mich gefragt, was passiert, wenn man z.B. mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, weil man das Tempolimit nicht sehen konnte, weil das Schild eingeschneit war. Ich konnte heute morgen nichtmal schnell genug fahren. Aber theoretisch kann ich ja nciht aussteigen und das schild freikratzen. Oder vorsorglcih langsam fahren usw. Weiß es jemand?
Danke

Naja, auf Autobahnen habe ich schon beobachtet, dass Verkehrszeichen im Rahmen des Winterdienstes gereinigt werden.
Von daher sollten die Schilder nicht längerfristig unerkennbar bleiben.
Im akuten Schneegestöber sollte sich die Frage der überhöhten Geschwindigkeit ja nicht stellen!
Sollte ein Verkehrszeichen tatsächlich nicht lesbar oder erkennbar sein, kann ein Verstoß sicher nicht bestraft werden.
Zu bedenken gebe ich aber, dass z.B. Vorfahrtsschilder auch zugeschneit an ihrer Form zu erkennen sind.

Grüße

Hi,

das ist vermutlich wie bei der Eisenbahn: Selbst wenn ein Sperrsignal komplett zugeschneit ist, so ist es weiterhin gültig.

Gruß S (kein Rechtsgelehrter)

und das heißt in der praktischen bedeutung? ich halte an und warte bis es taut? ich muss alle verkehrsschilder von München bis Kiel auswendig kennen? ich halte auf der autobahn bei glatteis an um das Schild freizukratzen? oder fahre ich immer mit 30km/h damit ich auf der sicheren seite bin?

und das heißt in der praktischen bedeutung?

Das eine Ampel auf rot nicht zu einer auf grün wird und eine Stopstraße nicht zur Vorfahrtsstraße. (Ja ich weiß, dass das nicht die korrekten Bezeichungen sind.)
Man darf also trotzdem löhnen, wenn man erwischt wird.
Im Zweifel hätte man bei Geschwindigkeitsübertretungen die Beweislast, das dass Schild nicht zu erkennen war. Also immer die komplette Fahrt filmen oder Fotos machen :o).
Auf der Autobahn kommt man allerdings bei gemessenen 160 km/h wohl ohnehin in gewisse Erklärungsnöte, wenn man als Ausrede geltend machen will, dass man die Begrenzung nicht gesehen, weil es so sehr geschneit hat. Und innerorts muss man wohl langsam schon fast von der Regel ausgehen, dass überall 30 km/h gelten. Kommt mir jedenfalls gefühlt so vor.
Wenn es zu einem Unfall kommt, war man eh mit unangepaßter Geschwindigkeit unterwegs. Da ist dann eher zweitrangig, wie schnell man bei optimalen Bedingungen maximal hätte fahren dürfen.

Grüße

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind natürlich auch gültig, wenn sie zugeschneit sind. Allerdings kann bei einer Übertretung nicht sanktioniert werden. Daher werden die Schilder vor Einrichtung einer Messstelle kontrolliert.

… und eine Vorfahrtsstraße wird nicht zur Nebenstraße, weil das quatratische Schild durch Schnee nicht dreieckig wird!

Frohe Weihnachten allen!

Hallo,

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind natürlich auch gültig,
wenn sie zugeschneit sind.

Nein. Eine derartige Verkehrsregelung entwickelt nur dann Wirkung, wenn sie den Autofahrern bekannt gemacht wird - durch sichtbare Verkehrsschilder.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

Originelle Frage, erinnert mich an den Mann, der mit 250 Sachen durch die Nebenwand fuhr, weil man ja, nicht wahr, im dichten Nebel keine Tempolimits mehr zu erkennen braucht. Also: Wer bei erlaubten 120 mit 130 auf Schneedecke geblitzt wird, kriegt sicher Probleme wegen nicht an Witterung, Sicht- und Fahrbahnverhältnisse angepasster Fahrweise - unabhängig von der Erkennbarkeit des Schilds (das übrigens deshalb auch lediglich bedeutet, dass man selbst tagsüber im Sommer auf trockener Fahrbahn und bei geringer Verkehrsstärke nur maximal 120 fahren darf).

Ansonsten sind Verkehrsschilder, die man auch ohne erkennbare Symbole identifizieren können muss, entsprechend „einzigartig“ geformt, z. B. das auf der Spitze stehende Quadrat, das Achteck, das auf der Spitze stehende Dreieck. Auf der BAB sind die eher selten, doch auch dort wird dem Fahrer im Zweifel Ortskenntnis - und damit Schilderkenntnis - unterstellt, jedenfalls, wenn er die Strecke ab und zu fährt.

Gruß
smalbop