Hallo,
Person A (Arbeitnehmer) hat folgenden Vertragsinhalt für die private Nutzung des KFZ (Firmenauto)
„für den geschäftlichen und innländischen EInsatz des KFZ trägt die Firma alle Aufwendungen (Betriebsstoffe, Unterhalt, Steuern und Versicherungen).
1% des auf vollen 100 Euro abgerundeten Bruttoanschaffungspreises (Listenpreis am Tag der Erstzulassung, einschließlich Sonderausstattung und Mehrwertsteuer)
0,03 % des Listenpreises mal Anzahlung der Entfernungskilometer (= einfache Wegstrecke) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.“
Es sind keinerlei Kilometerbeschränkung festgelegt.
Person A streckt die Tankquittungen vor, und erhält später von der Firma wieder den vollen Betrag. (Reisekostenerstattung)
Person A wurde zu ihrem Chef ins Büro geordert. Chef sagt zu Person A , dass er ein sehr wertvoller Mitarbeiter sei, aber ihm zu Ohren gekommen ist, das Person A eine Fernbeziehung führt und es sei aufgefallen, dass der Kilometerstand des zur privatnutzung freigestellten KFZ (geleast) in den letzten Monaten in die Höhe gegangen sei. (Person A ist diese Strecke 2 x mit dem KFZ gefahren. Einfache Strecke ca 600 km)
Chef sagt zu Person A dass diese Kosten für die Firma nicht tragbar wären und auch in der Kalkulation nicht mit eingerechnet sind. Ein Jahresurlaub (kilometertechnisch auch nicht definiert) sei in der Kalkulation mit drinnen, aber wenn Person A diese Strecke (siehe oben 600 km) öfters fährt müsste der gesamte Fuhrpark hochgestuft werden um den Verschleiß und die Wartungskosten aufzufangen. Person A solle doch lieber mit der Bahn fahren oder Fliegen.
Person A hat gegenüber dem Chef erklärt, dass die Fahrt zwischen den Beziehungs-Partnern aufgeteilt wird und man sich ca alle 3 Wochen sieht und dann die Strecke abwechselnd bewältigt wird. (unter anderen über eine MItfahrzentrale)
Person A hat zum Chef gesagt, dass es aber trotzdem passieren kann, das diese Strecke mit den bereitgestellten KFZ bewältigt werden wird.
Auf dieser Aussage ist Chef nicht drauf eingegangen und hat Person A erklärt das dieses Gespräch in der Personalakte hinterlegt wird und der Kilometerstand sich wieder an den „normalen“ anpassen soll. Damit war das Gespräch beendet.
Hochgerechnet würde die Fahrt (600 km) alle 5-6 Wochen einmal passieren. (Hin und Rückfahrt) ausweichend aber auch MItfahrzentrale.
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Darf Person A diese Strecke öfter fahren als nur zu Urlaubszwecke weil im Vertrag keine Kilometeranzahl vereinbart worden ist.
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Muss sich Person A diesbezogen einschränken lassen, und darf nicht hinfahren wo sie möchte?
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Darf Chef Person A in der kilometerlaufzahl einschränken ohne gültige Klausel im Vertrag?
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Mit welcher Konsequenz muss Person A rechnen wenn diese Strecke öfters mit dem KFZ bewältigt werden muss?