Eingeschränkte Privatnutzung des Firmenfahrzeuges

Hallo,

Person A (Arbeitnehmer) hat folgenden Vertragsinhalt für die private Nutzung des KFZ (Firmenauto)

„für den geschäftlichen und innländischen EInsatz des KFZ trägt die Firma alle Aufwendungen (Betriebsstoffe, Unterhalt, Steuern und Versicherungen).
1% des auf vollen 100 Euro abgerundeten Bruttoanschaffungspreises (Listenpreis am Tag der Erstzulassung, einschließlich Sonderausstattung und Mehrwertsteuer)
0,03 % des Listenpreises mal Anzahlung der Entfernungskilometer (= einfache Wegstrecke) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.“

Es sind keinerlei Kilometerbeschränkung festgelegt.
Person A streckt die Tankquittungen vor, und erhält später von der Firma wieder den vollen Betrag. (Reisekostenerstattung)

Person A wurde zu ihrem Chef ins Büro geordert. Chef sagt zu Person A , dass er ein sehr wertvoller Mitarbeiter sei, aber ihm zu Ohren gekommen ist, das Person A eine Fernbeziehung führt und es sei aufgefallen, dass der Kilometerstand des zur privatnutzung freigestellten KFZ (geleast) in den letzten Monaten in die Höhe gegangen sei. (Person A ist diese Strecke 2 x mit dem KFZ gefahren. Einfache Strecke ca 600 km)

Chef sagt zu Person A dass diese Kosten für die Firma nicht tragbar wären und auch in der Kalkulation nicht mit eingerechnet sind. Ein Jahresurlaub (kilometertechnisch auch nicht definiert) sei in der Kalkulation mit drinnen, aber wenn Person A diese Strecke (siehe oben 600 km) öfters fährt müsste der gesamte Fuhrpark hochgestuft werden um den Verschleiß und die Wartungskosten aufzufangen. Person A solle doch lieber mit der Bahn fahren oder Fliegen.

Person A hat gegenüber dem Chef erklärt, dass die Fahrt zwischen den Beziehungs-Partnern aufgeteilt wird und man sich ca alle 3 Wochen sieht und dann die Strecke abwechselnd bewältigt wird. (unter anderen über eine MItfahrzentrale)

Person A hat zum Chef gesagt, dass es aber trotzdem passieren kann, das diese Strecke mit den bereitgestellten KFZ bewältigt werden wird.

Auf dieser Aussage ist Chef nicht drauf eingegangen und hat Person A erklärt das dieses Gespräch in der Personalakte hinterlegt wird und der Kilometerstand sich wieder an den „normalen“ anpassen soll. Damit war das Gespräch beendet.

Hochgerechnet würde die Fahrt (600 km) alle 5-6 Wochen einmal passieren. (Hin und Rückfahrt) ausweichend aber auch MItfahrzentrale.

  1. Darf Person A diese Strecke öfter fahren als nur zu Urlaubszwecke weil im Vertrag keine Kilometeranzahl vereinbart worden ist.

  2. Muss sich Person A diesbezogen einschränken lassen, und darf nicht hinfahren wo sie möchte?

  3. Darf Chef Person A in der kilometerlaufzahl einschränken ohne gültige Klausel im Vertrag?

  4. Mit welcher Konsequenz muss Person A rechnen wenn diese Strecke öfters mit dem KFZ bewältigt werden muss?

Hallo … nach meinem Empfinden …

  1. Darf Person A diese Strecke öfter fahren als nur zu Urlaubszwecke weil im Vertrag keine Kilometeranzahl vereinbart worden ist.

ich denke ja

  1. Muss sich Person A diesbezogen einschränken lassen, und darf nicht hinfahren wo sie möchte?

siehe 1.)

  1. Darf Chef Person A in der kilometerlaufzahl einschränken ohne gültige Klausel im Vertrag?

es ist normal, das nach 3 Jahren ein Leasing Wagen mit einem bestimmten Tachostand zurückgegeben wird. wenn man jedoch viel fährt, dann ist ein neuer Wagen schon eher fällg. Da die Nutzung des Fahrzeugs Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, tippe ich als Laie hier ein klares NEIN

  1. Mit welcher Konsequenz muss Person A rechnen wenn diese Strecke öfters mit dem KFZ bewältigt werden muss? …

keine ???

Hallo,

ich persönlich hätte das Gespräch mit dem Chef so verstanden, dass der private Gebrauch des KFZ in meinem Fall deutlich über den firmemüblichen und einkalkulierten Gebrauch der anderen Mitarbeiter hinaus geht und dass dieses ab sofort nicht mehr akzeptiert wird.

Ich hätte das als Abmahnung verstanden (Hinweis auf Eintrag Personalakte).

Wieso sollte ein Chef für die private Nutzung seiner Firmenfahrzeuge nicht Einschränkungen erlassen dürfen?

Hallo,

Wieso sollte ein Chef für die private Nutzung seiner Firmenfahrzeuge nicht
Einschränkungen erlassen dürfen?

Warum sollte ein Chef einfach so, weil ihm gerade etwas nicht passt, vertraglich vereinbarte Zusicherungen zuungunsten des Arbeitnehmers ändern dürfen? Das würde mich aber wundern.

Gruß,
Inka

1 Like

Hättest Du auch verstanden…

Hallo,

ich persönlich hätte das Gespräch mit dem Chef so verstanden,
dass der private Gebrauch des KFZ in meinem Fall deutlich über
den firmemüblichen und einkalkulierten Gebrauch der anderen
Mitarbeiter hinaus geht und dass dieses ab sofort nicht mehr
akzeptiert wird.

Ich hätte das als Abmahnung verstanden (Hinweis auf Eintrag
Personalakte).

… das Du von Arbeitsrecht keine Ahnung hast und deswegen aufhören solltest, derartige unsinnige Nebelkerzen zu werfen.

Wieso sollte ein Chef für die private Nutzung seiner
Firmenfahrzeuge nicht Einschränkungen erlassen dürfen?

Vielleicht, weil Verträge nun mal einzuhalten sind und der AG aus diesem Vertrag nunmal nur mit einer (Änderungs-) Kündigung herauskommt, wenn keine Lösung im gegenseitigen Einvernehmen möglich ist.