Hallo zusammen.
Ich habe da mal eine Frage zu den Schildern, die von der Stadt aufgehängt werden - mit der (ungefähren) Aufschrift: „Eingeschränkter Winterdienst, Benutzung auf eigene Gefahr“.
Ich verstehe das mit der Benutzung auf eigene Gefahr nicht. Das hört sich für mich so an, als wenn man einen anderen Weg benutzt, wo das Schild nicht steht, man aber trotzdem ausrutscht, dafür dann die Stadt haftet?! Dem ist aber wohl nicht so.
Wo ist nun also versicherungstechnisch der Unterschied, wenn man sich auf einem Weg mit Schild das Bein bricht oder auf einem der Hauptverkehrswege? Die Stadt/Gemeinde hat dann damit doch nichts zu tun, oder?
MfG!
Disap
Hi
Disap,
Es ist wirklich eine Haftungsfrage.
Bei dem Hinweisschild musst du mehr als üblich mit Problemen rechnen und dich entsprechend vorsichtig verhalten. Du musst also auch mit Eisüberzug auch bei Sonnenschein rechnen usw…
Die Haftzung wird hierbei so weit eingeschränkt, dass du kaum Chancen hast, zu beweisen, dass du nicht noch vorsichtiger hättest sein können. Also keine Chance.
Wenn das Schild nicht dort steht, hast du Anspr4echpartner, die haftzbar gemacht werden könnten (Hauseigentümer, Mieter, Stadt, Land, Kreis)
Bei Privatleuten ists einfach… bei den anderen aber sehr schwer und es dauert sehr lange.
Habe vor kurzem gelesen, dass irgendein Gericht gesagt hätte, dass man auch bei Streupflicht selbst verantwortlich ist wo man hingeht. Es muss nicht durchgehend gestreut und geräumt werden. Man hätte ja nioch die wahl einfach zu hause zu bleiben blablabla…
Habs glaube ich im Videotext gesehen… daher Quellenangabe nicht möglich.
BJ
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]