Hallo,
an einer Straße im Einkaufsbereich einer Innenstadt befindet sich außerhalb der Fahrbahn ein vom Bürgersteig abgeteilter Seitenstreifen, auf dem tagsüber eingeschränktes Halteverbot gilt.
Jemand hält hier, geht schräg gegenüber in eine Apotheke um eine Medizin abzuholen, die schon bereit liegt. Es dauert also weniger als drei Minuten.
Als er zurückkomt, ist eine Politesse beim Aufschreiben. Er hält seine Medizin hoch, sagt „ich war nur eben in der Apotheke“, steigt ein und fährt weg. Trotzdem bekommt er per Post eine Verwarnung: 15 EU soll es kosten.
Hat er eine Chance, wenn er widerspricht?
Falls der Einspruch abgelehnt wird: Wird es dann noch teurer? Oder ist der Versuch „risikolos“?
Grüße
Carsten