ist es legal, wenn man sich trotz Abschluss an der Universität zurückmeldet (indem man den Semesterbeitrag überweist) und damit eingeschrieben bleibt oder ist das Betrug? Was kann passieren, wenn man sich „fälschlicherweise“ zurückmeldet?
wenn ich mich dunkel an mein erstes Examen erinnere, dann mussten wir uns ausdrücklich exmatrikulieren, und wurden ohne diesen Nachweis nicht zum Examen zugelassen. Wenn das anderswo anderweitig gelöst ist, dann sollte da sicherlich bei der Uni ein Nachweis über das Bestehen/Nichtbestehen der Abschlüsse geführt werden, was dann dazu führt, dass trotz Zahlung keine Studienbescheinigung, … erstellt wird, sondern man maximal einen freundlichen Brief mit der Bitte um Mitteilung der Bankverbindung bekommt, auf die der fälschlicherweise angewiesene Semesterbeitrag zurück zu überweisen ist.
Es ist mitnichten so, dass durch Zahlung automatisch der Studentenstatus erreicht/gehalten wird.
Sollte man trotz Abschluss fälschlicherweise irgendwie eine Studienbescheinigung erhalten und gebrauchen, darf man sich je nach Konstellation des Gebrauchs über den ein oder anderen Straftatbestand Gedanken machen. Da fallen mir Dinge im Bereich Leistungserschleichung/Betrug ein. Ggf. könnte auch mittelbare Falschbeurkundung in Erwägung zu ziehen sein, weil die Uni durch die Zahlung verleitet wird, jemand fälschlicherweise eine Studenteneigenschaft in Form einer Studienbescheinigung zu beurkunden. Aber da stecken einige Detailfragen drin.
Hallo Wiz,
danke für deine Antwort. Bei meiner Uni (und ich denke auch an jeder anderen Uni) muss man keine Exmatrikulationsbescheinigung für das Examen vorlegen, da man ja bei Nichtbestehen einer Prüfung weiterhin StudentIn bleibt. Seltsam finde ich allerdings, dass ich jetzt bereits die 3. Mahnung bekommen habe, dass ich mich rückmelden soll. Wenn ich das nicht tue, werde ich am 21.10. zwangsexmatrikuliert. Insofern hat die betreffende Stelle wohl nicht die Information vorliegen, dass ich mit dem Studium fertig bin. Eine Kommilitonin sagte, dass ihr Freund sich schon seit drei Semestern weiter einschreibt trotz Abschluss.