Folgender hypothetischer Fall:
Ca. 80 Kunden in einem Supermarkt. Plötzlich geht das Licht aus, bis auf eine schummrige Notbeleuchtung wird es dunkel. Aus dem Lautsprecher tönt eine Durchsage: „Stromausfall, keine Gefahr, bitte ruhig bleiben“. Nach ca. 15 Minuten lassen einige Kunden ihre Einkaufswägen stehen und versuchen, den Laden über die Eingangstür zu verlassen. Aber die elektrische Schiebetür ist verriegelt. Die Kunden drängen zum hinteren Notausgang. Dort stellt sich ein Angestellter quer mit den Worten „Hier geht keiner raus!“. Die Situation spitzt sich zu, aber nach ca. 30 Minuten kommt der Strom wieder und die Kunden können ihren Einkauf fortsetzen. Über den Lautsprecher noch die Aufforderung, unaufgefordert Taschen etc. an der Kasse vorzuzeigen.
Mein Frage: Hat ein Filialleiter das Recht, unbescholtene Kunden im Laden festzuhalten, um sich vor potentiellen Diebstählen zu schützen, wenn ja wie lange?
Könnte eine Anzeige gegen den Filialleiter zu Racheaktionen, wie z.B. Vorwurf des Hausfriedensbruchs oder Hausverbot führen?
Besten Dank
Yoshi