Eingesperrt im Supermarkt - Freiheitsberaubung

Folgender hypothetischer Fall:

Ca. 80 Kunden in einem Supermarkt. Plötzlich geht das Licht aus, bis auf eine schummrige Notbeleuchtung wird es dunkel. Aus dem Lautsprecher tönt eine Durchsage: „Stromausfall, keine Gefahr, bitte ruhig bleiben“. Nach ca. 15 Minuten lassen einige Kunden ihre Einkaufswägen stehen und versuchen, den Laden über die Eingangstür zu verlassen. Aber die elektrische Schiebetür ist verriegelt. Die Kunden drängen zum hinteren Notausgang. Dort stellt sich ein Angestellter quer mit den Worten „Hier geht keiner raus!“. Die Situation spitzt sich zu, aber nach ca. 30 Minuten kommt der Strom wieder und die Kunden können ihren Einkauf fortsetzen. Über den Lautsprecher noch die Aufforderung, unaufgefordert Taschen etc. an der Kasse vorzuzeigen.
Mein Frage: Hat ein Filialleiter das Recht, unbescholtene Kunden im Laden festzuhalten, um sich vor potentiellen Diebstählen zu schützen, wenn ja wie lange?
Könnte eine Anzeige gegen den Filialleiter zu Racheaktionen, wie z.B. Vorwurf des Hausfriedensbruchs oder Hausverbot führen?

Besten Dank

Yoshi

Aber die elektrische
Schiebetür ist verriegelt.

Dazu gibt es Notentriegelungssyteme…

Die Kunden drängen zum hinteren
Notausgang. Dort stellt sich ein Angestellter quer mit den
Worten „Hier geht keiner raus!“.

Das könnte damit zu tun haben, dass manche Notausgangstüren alarmgesichert sind und im Falle des Öffnens mit Hilfe der Notentriegelung zuerst einen internen Alarm auslösen und anschließend benachrichtigt die Brandmeldeanlage die Feuerwehr…

Die Situation spitzt sich zu,
aber nach ca. 30 Minuten kommt der Strom wieder und die Kunden
können ihren Einkauf fortsetzen.

Das ist eine lange Zeiot in der dunkelheit. Viel länger hätte die Notbeleuchtung auch nicht gereicht…

Über den Lautsprecher noch
die Aufforderung, unaufgefordert Taschen etc. an der Kasse
vorzuzeigen.

Dazu hat er kein Recht!

Hallo

bis auf eine schummrige Notbeleuchtung wird es dunkel.

Na wenigstens funktioniert die Notbeleuchtung. Die soll ja nur Orientierung geben, damit man gefahrlos den Ausgang findet.

Aber die elektrische
Schiebetür ist verriegelt.

Ja wie - die ist verriegelt? Üblicherweise verhält sich eine Fluchttür bei Stromausfall so: Wenn sie im normalen Betrieb ist (also nicht abgesperrt), dann fährt sie automatisch auf. Sollte sie das nicht tun, kann man sie von Hand aufschieben.

Falls sie sich nicht aufschieben läßt, dann hat die Tür Strom, wurde aber verriegelt! Und das in einem Supermarkt? Schwer vorstellbar, daß hier ein Fluchtweg vorsätzlich versperrt worden sein soll.

Insofern ist dieser hypothetischer Fall recht praxisfremd.

aber nach ca. 30 Minuten kommt der Strom wieder und die Kunden
können ihren Einkauf fortsetzen.
Über den Lautsprecher noch
die Aufforderung, unaufgefordert Taschen etc. an der Kasse
vorzuzeigen.

Da sollen Leute in einem dunklen Supermarkt eine halbe Stunde eingesperrt werden, die Haupttür geht nicht auf, der Notausgang wird blockiert, und am Ende sollen die Kunden noch die Taschen zeigen?

Wenn jemand aktiv und vorsätzlich am Verlassen eines Gebäudes gehindert wird, was soll das sonst sein als Freiheitsberaubung?

Deine Fantasie geht mit dir durch, sowas kann es gar nicht geben.

Hans

Hallo

Das könnte damit zu tun haben, dass manche Notausgangstüren
alarmgesichert sind und im Falle des Öffnens mit Hilfe der
Notentriegelung zuerst einen internen Alarm auslösen

na und? Sicher ist die Notausgangstür alarmgesichert. Aber wen interessiert das in so einer Situation?

anschließend benachrichtigt die Brandmeldeanlage die
Feuerwehr…

Was hat das mit dem Öffnen einer Tür zu tun? Nein, das wäre dann ein Schaltungsfehler der Alarmanlage.

Das ist eine lange Zeiot in der dunkelheit. Viel länger hätte
die Notbeleuchtung auch nicht gereicht…

Ich würde sagen, die hätte noch zweieinhalb Stunden gereicht.

Hans

Hallo

Das könnte damit zu tun haben, dass manche Notausgangstüren
alarmgesichert sind und im Falle des Öffnens mit Hilfe der
Notentriegelung zuerst einen internen Alarm auslösen

na und? Sicher ist die Notausgangstür alarmgesichert. Aber wen
interessiert das in so einer Situation?

Niemand.

anschließend benachrichtigt die Brandmeldeanlage die
Feuerwehr…

Was hat das mit dem Öffnen einer Tür zu tun? Nein, das wäre
dann ein Schaltungsfehler der Alarmanlage.

Nein, das ist Absicht und hat auch gute Gründe, führt aber eben auch zu Fehlalarmen.

Das ist eine lange Zeit in der Dunkelheit. Viel länger hätte
die Notbeleuchtung auch nicht gereicht…

Ich würde sagen, die hätte noch zweieinhalb Stunden gereicht.

Kommt daruf an, ob für 30min ausgelegt oder für 3 Stunden. Manche müssen für 3h halten, andere nur 30min. Vielleicht kannst du sagen, was wann gilt. dazu gibt es eine Norm, die mir nicht im Detail bekannt ist, aber du müsstest sie kennen.

Hat ein Filialleiter das Recht, unbescholtene
Kunden im Laden festzuhalten, um sich vor potentiellen
Diebstählen zu schützen, wenn ja wie lange?

Nein, das war eine strafbare und auch notwehrfähige Freiheitsberaubung.

Könnte eine Anzeige gegen den Filialleiter zu Racheaktionen,
wie z.B. Vorwurf des Hausfriedensbruchs oder Hausverbot
führen?

Hausfriedensbruch liegt nicht vor, Hausverbot ist jederzeit möglich.

Hallo

Was hat das mit dem Öffnen einer Tür zu tun? Nein, das wäre
dann ein Schaltungsfehler der Alarmanlage.

Nein, das ist Absicht und hat auch gute Gründe, führt aber
eben auch zu Fehlalarmen.

Gute Gründe die zu Fehlalarmen führen? Nicht jeder Anlaß, einen Notausgang zu benutzen, erfordert die Feuerwehr. Warum also sollte die Notausgangstür mit der BMA gekoppelt sein? Egal, du hast es wohl schon so gesehen, ich nicht.

Kommt daruf an, ob für 30min ausgelegt oder für 3 Stunden.
Manche müssen für 3h halten, andere nur 30min. Vielleicht
kannst du sagen, was wann gilt.

Eine halbe Stunde kenn ich nicht. Eine Stunde, wenn ein Notstromaggregat vorhanden ist, das die Beleuchtung übernimmt. Das war aber nicht da, sonst gäbe es ja mehr Licht. Deshalb drei Stunden. Eine Stunde würde auch für Arbeitsstätten gelten, also für Betriebe. Das Beispiel nennt aber ein Kaufhaus.

dazu gibt es eine Norm, die
mir nicht im Detail bekannt ist, aber du müsstest sie kennen.

VDE0108. Die ist zwar überholt, aber vielleicht ist der imaginäre Supermarkt auch schon ein paar Jahre alt und wurde nach dieser Norm gebaut.

http://www.inotec-licht.de/fileadmin/user_upload/Dok…

da Punkt 46
oder:

http://www.notleuchten.net/Allgemeine%20Informatione…

DER Fachmann für Sicherheitsbeleuchtung bin ich aber nicht. Hatte nur ganz wenig damit zu tun, und wenn, kann man nachschauen.

Hans

Hallo

Gute Gründe die zu Fehlalarmen führen? Nicht jeder Anlaß,
einen Notausgang zu benutzen, erfordert die Feuerwehr. Warum
also sollte die Notausgangstür mit der BMA gekoppelt sein?
Egal, du hast es wohl schon so gesehen, ich nicht.

Hier steht nichts über automatisch auslösende BMA. Aber einiges andere steht da schon.
http://www.akh.de/media/pdf/Gesetze/MVkVO%20Muster-V…

Eine halbe Stunde kenn ich nicht. Eine Stunde, wenn ein
Notstromaggregat vorhanden ist, das die Beleuchtung übernimmt.
Das war aber nicht da, sonst gäbe es ja mehr Licht. Deshalb
drei Stunden. Eine Stunde würde auch für Arbeitsstätten
gelten, also für Betriebe. Das Beispiel nennt aber ein
Kaufhaus.

Und da steht in der MVkVO in § 21 nichts von einer zulässigen Beschränkung der Funktionsdauer der Notstromversorgung für die Sicherheitsbeleuchtung.

dazu gibt es eine Norm, die
mir nicht im Detail bekannt ist, aber du müsstest sie kennen.

VDE0108. Die ist zwar überholt, aber vielleicht ist der
imaginäre Supermarkt auch schon ein paar Jahre alt und wurde
nach dieser Norm gebaut.

Ist die VDE0108 eine bauaufsichtlich eingeführte technische Baubestimmung, oder steht sie in der Bauregelliste?
Es geht da ja nicht um die Frage, was nach Branchenmeinung zur Umsatzsteigerung und Aufwandsbegrenzung wünschenswert wäre und also von den Branchenvertretern in einer VDE formuliert wird, und auch nicht darum, was die dem Bauherrn vom Installateur vertraglich geschuldeten Regeln der Technik sind, sondern nur und allein um die Frage, was gesetzlich, also nach der geltenden Bauordnung, als Mindeststandard gefordert ist.

Gruß
smalbop

Hallo

Gute Gründe die zu Fehlalarmen führen? Nicht jeder Anlaß,
einen Notausgang zu benutzen, erfordert die Feuerwehr. Warum
also sollte die Notausgangstür mit der BMA gekoppelt sein?
Egal, du hast es wohl schon so gesehen, ich nicht.

Hier steht nichts über automatisch auslösende BMA. Aber
einiges andere steht da schon.

http://www.akh.de/media/pdf/Gesetze/MVkVO%20Muster-V…

Es ist nicht bekannt, ob die gilt. Wenn die Verkaufsräume unter 2000m² haben, gilt die ja nicht. Dann muß vermutlich auch keine Notstromversorgung da sein. Eine Sicherheitsbeleuchtung über Batterie hat aber notgedrungen eine maximale Betriebsdauer und die Forderung dazu steht eben in der VDE0108.

Und da steht in der MVkVO in § 21 nichts von einer zulässigen
Beschränkung der Funktionsdauer der Notstromversorgung für die
Sicherheitsbeleuchtung.

Stimmt. Es steht aber: wenn Fläche >2000m², dann Sicherheitsbeleuchtung UND Sicherheitsstromversorgung. Wenn der Generator anspringt, übernimmt er auch die Sicherheitsbeleuchtung. Bis dahin über Batterie.

Ist die VDE0108 eine bauaufsichtlich eingeführte technische
Baubestimmung, oder steht sie in der Bauregelliste?

Das weiß ich nicht. Vermutlich wird zumindest in irgendeiner Norm auf diese verwiesen.

allein um die Frage, was gesetzlich, also nach der
geltenden Bauordnung, als Mindeststandard gefordert ist.

Stimmt. Ich bin Elektriker. Kein Planer, Architekt, Rechtsanwalt, Baubehördenvertreter. Hier endet also mein Wissen - bis ich damit konfrontiert werde und näheres in Erfahrung bringen muß.

Hans

Hallo!

Gute Gründe die zu Fehlalarmen führen? Nicht jeder Anlaß,
einen Notausgang zu benutzen, erfordert die Feuerwehr. Warum
also sollte die Notausgangstür mit der BMA gekoppelt sein?
Egal, du hast es wohl schon so gesehen, ich nicht.

Ich kenne sogar Unternehmen, bei denen die Feuerlöscher direkt mit der Feuerwehr gekoppelt sind. Einmal aus Spaß das Ding vom Halter genommen und 20 Feuerwehrwagen stehen 5 min. später vor der Tür! Sachen gibt’s!! tztztz

Gruß
Falke

Gute Gründe die zu Fehlalarmen führen? Nicht jeder Anlaß,
einen Notausgang zu benutzen, erfordert die Feuerwehr. Warum
also sollte die Notausgangstür mit der BMA gekoppelt sein?
Egal, du hast es wohl schon so gesehen, ich nicht.

Ich kenn noch was Seltsames: Die Kopplung des Rauchabzugs an die Feuerwehr. Insbesonders, weil in diesem Fall die Oberlichte die einzig zu öffnenden Fenster sind. Die Frage stellte sich akut, als sich ein Vogel in diese Halle verirrte.

Eine halbe Stunde kenn ich nicht.

M. W. gilt das für Notausgangsbeleuchtungen in nicht ganz so stark frequentierten Einrichtungen wie die Tiefgarage einer Wohnanlage.

VDE0108. Die ist zwar überholt,

gibt es eine neue?

DER Fachmann für Sicherheitsbeleuchtung bin ich aber nicht.
Hatte nur ganz wenig damit zu tun, und wenn, kann man
nachschauen.

Schade, ich dachte Elektriker haben häufig damit zu tun.