Eingeteilt zur 14 Stunden-Schicht. Was tun?

Hallo Experten,

was würde man einer Angestellten in einem rund um die Uhr geöffneten Gastronomie-Betrieb raten, die sich am Ende ihres Urlaubs erkundigt, wann und wie sie am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub zu arbeiten hat, und die lapidare Auskunft erhält, sie solle - angeblich wg. plötzlichem Personalmangels (was gelogen ist, da der Kranken- und Urlaubsstand normal ist) - von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends - also 14 Stunden am Stück - arbeiten?

Danke schön und viele Grüße
Christian

hallo,

ich würde derjenigen raten, sich das Arbeitszeitgesetz in seiner aktuellen Fassung auszudrucken und dem Herrn mal zu überreichen. Insbesondere §3 dürfte das Wesenliche aussagen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/__3.html

MfG Claus

Hallo Claus,

danke für die fixe Antwort.
Ja, das ist eine der Optionen. Vielleicht zeigt es ja in Kombination mit:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/__23.html
Wirkung.

Viele Grüße
Christian