Eingetr. Wohnrecht - Mutter Wohnung anbkaufen?

Ich habe ein paar theoretische Fragen.

Angenommen im Jahr 2001 hätte eine Frau eine etwa 100m² große Eigentumswohnung ersteigert in der eine alte Frau lebt. Diese Frau hat ein eingetragenes Wohnrecht auf Lebenszeit. Die intersssierte Käuferin hätte nun die Möglichkeit gehabt als einzige Interessentin die Wohnung zu ersteigern mit alter Frau und ihrem Wohnrecht für 29500,- DM, oder Wohnung ohne alte Frau für knapp 80000,- DM

Da die alte Frau zu diesem Zeitpunkt aber angenommene 78 Jahre alt gewesen sein könnte, würde sich die Käuferin für die Summe für 29.500 DM und alter Frau mit Wohnrecht entscheiden.

Angenommen die Käuferin wäre selbst nicht sehr vermögend und hätte sich die Wohnung durch eine Bank finanzieren lassen, so das im Jahr 2011 noch eine Restrate von cirka 8500 Euro fällig wäre, die monatlich mit 90 Euro abgetragen werden.

Die Käuferin inzwischen selbst Rentnerin und keine 1000 Euro im Monat zum Leben, möchte die Eigentumswohnung verkaufen, da ihr anfallende Reparaturen, Grundsteuer und Abtrag inzwischen zu schaffen machen könnten.

Angenommen als Käufer käme der Sohn der ehemaligen Käuferin in Frage, dem bewusst wäre, das er eine inzwischen fast 88 jährige Frau mit Wohnrecht übernehmen würde.

Was wäre zu beachten? Die Mutter möchte nur die 8500 Euro als Kaufpreis, die noch als Schulden auf der Wohnung lasten.

Wäre das möglich oder könnte es da Probleme mit dem Finanzamt geben? Gibt es eine Mindestsumme die die Mutter von ihrem Sohn verlangen müsste wegen Finanzamt? Ich habe irgendwann mal etwa von Mindestverkaufspreis aufgeschnappt, stimmt das?

Wie wäre das anzuwenden? Wenn es diesen Mindestpreis gibt, wie könnte man erfahren um welche Summe es dann geht, wäre er gemindert durch diese Frau mit Wohnrecht auf Lebenszeit?

Ich danke schonmal vorab für eingehende Antworten.

Da kann ich leider gerade nicht weiterhelfen.