Eingetragene Grundschuld auf meinen Freund

Hallo,

ich habe ein Haus. Hier ist eine Grundschuld auf meinen Freund eingetragen in Höhe von € 300.000,-- als Sicherheit für ihn, da er mir Geld geliehen hat.

Nun meine Frage, wenn ich in Zunkunft einen weiteren Gläubiger hätte, der evtl. einen Titel gegen mich hat, kann er dann trotzdem noch auf die Immobilie zugreifen (z.B. Zwangsversteigerung)?

Ich hoffe doch mein Freund ist durch diese Grundschuld abgesichert, denn das Haus ist ja seine Sicherheit das Geld wieder zu bekommen.

Es tut mir leid sushi13 bei mir war eine Grundschuld nicht möglich ich habe meine Wohnung nun verkauft.Schade das ich dir nicht helfen konnte.Gruß Elsbeth

Hallo,
wenn noch ein Gläubiger hinzukommt, wird dieser ja an 2. Rangstelle nach der ersten Grundschuld für deinen Freund eingetragen. Somit wird auch der 1. Gläubiger zuerst „bedient“.
Grüße

Der Rang der Grundschuld ist in diesem Falle entscheidend.

Dein Freund, dessen Grundschuld, wie ich aus deinem Text schließe, erstrangig im Grundbuch steht hat vor allen anderen Gläubigern anspruch auf seine eingetragenen 300.000.

Nichts desto trotz wird ein anderer Gläubiger von dir, auch wenn er mit zweitrangiger Grundschuld eingetragen ist, ein Zwnagsversteigerungsverfahren betreiben, wenn nämlich davon auszugehen ist, das der Versteigerungserlös, den Wert der Grundschuld des erstrangigen Gläugigers (deinem Freund) übersteigt. Nur aus diesem Überschuss wird der zweitrangige Gläubiger befriedigt.