Eingetragene Lebenspartnerschaft

Hallo Ihr lieben,

vor kurzem habe ich mein Ja-Wort gegeben und nun habe ich mal die Gesetze durchstöbert, bevor es dann „ernst“ wird. Kann mir jemand folgendes Beamtendeutsch übersetzen?

"Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. Zu ihrem Lebenspartnerschaftsnamen können die Lebenspartner durch Erklärung den Geburtsnamen eines der Lebenspartner bestimmen.

Die Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens soll bei der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgen. Ein Lebenspartner, dessen Geburtsname nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann durch Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen voranstellen oder anfügen"

Ich bin nicht auf den Kopf gefallen glaube ich, aber den genauen Inhalt kapiere ich nicht.

Danke für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Christian

Lieber Christian,

ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein Standesbeamter.

Aber ich kann Dir sagen, wie ich es verstanden habe :smile:

Du kannst den Geburtsnamen Deiner zukünftigen Frau annehmen oder sie Deinen.

Wenn Du/sie nicht darauf verzichten willst, Deinen eigenen Namen ebenfalls zu führen, kann dieser diesenm vorangestellt oder angehängt werden, d.h. z.B.:

Du heißt Müller, sie Schulze:

  1. Beide einigen sich auf Müller. Damit entfällt künftig Schulze ganz.

  2. Ihr wollt Schulze heißen, Du aber nicht auf Müller verzichten, kannst also heißen: Müller- Schulze oder Schulze-Müller.

Lass mich wissen, wenn Du es genau weißt, ob ich richtig liege.

Und viel Glück in der Ehe.

LG
Johanna-Merete

Hi,

Auf gut Normalo deutsch:

gemeinsamer Name = Name des Mannes oder der Frau
„voranstelle oder anfügen“ = Dopplename, entweder beispelsweise Müller-Meier oder Meier-Müller, der Ehepartner kann dann „nur“ den Namen Meier oder Müller tragen oder auch den Doppelnamen

VG ausgefuchsterfrank

Hi Christian,

ganz easy: Du hast alle möglichen Variationen zur Auswahl für deinen späteren Namen. Beispiel du heißt Schulze und dein Lebenspartner heißt Müller. Dann kannst du entweder weiterhin Schulze heißen oder Schulze-Müller oder Müller-Schulze (das wäre voranstellen oder anfügen) oder den Namen von ihm annehmen also Müller (das wäre den Lebenspartnerschaftsnamen annehmen, der nicht dein Geburtsname ist).

Also ich bin für die Emanzipation der Frau, also würde ich sagen machst einen Doppelnamen, Schulze-Müller (Achtung manche Namen eignen sich gar nicht, das klingt dann richtig doof, also überlegs dir), ansonsten heißt ihr beiden Müller oder Schulze je nach dem wer seinen Namen behalten will :smile: