Eingetragene Lebenspartnerschaft

Wie sind die erbschaftsverhältnisse im Fall eines verbleibenden Lebenspartners, eines verbleibenden Bruders und einer verbleibenden Mutter?
Gibt es Pflichtteile für die Familie oder kann der eingetragene Lebenspartner Vollerbe sein?

eingetragene Lebenspartner Vollerbe sein?

Ein gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner ist meines Wissens einem Ehepartner gleichgestellt. Er wäre also gesetzlicher Erbe. Wenn der Erblasser kinderlos verstirbt, wäre auch die Mutter gesetzlicher Erbe. Solange die Mutter lebt, geht der Bruder leer aus.

Man muß sich aber mit den gesetzlichen Regelungen nicht zufrieden geben, man kann auch ein Testament schreiben.

Hallo!

Ja, er kann wie ein verheirateter Ehepartner Vollerbe sein. Mittels Testament kann man es so regeln.
Aber es gibt Pflichtteile :
Die Mutter hat einen solchen Anspruch, der Bruder nicht !

Beispiel:
 Testament setzt Lebenspartner als Alleinerben ein. Gesetzlich würde Lebenspartner und Mutter je 50/50 erben. Pflichtteil also nur die Hälfte = Lebenspartner 3/4 und Mutter 1/4.

Lebt Mutter irgendwann nicht mehr,dann ist auch kein Pflichteilsberechtiger mehr da, es tritt nicht etwa der Bruder an ihre Stelle. Es entfällt ganz.

Gibts kein Testament, dann erben Lebenspartner und Mutter von Anfang an zu gleichen Teilen. Bruder wieder überhaupt nicht.

MfG
duck313