Eingetragene Lebenspartnerschaft? Hilfe!

Hallo!

Für die Schule muss ich ein Referat vorbereiten zum Thema „Eingetragene Lebenspartnerschaft“. Aus diesem Grunde habe ich mich schlau gemacht und zunächst Rechte rausgesucht und die Ungleichheiten zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft. Ich würde gerne wissen ob das, was ich habe wircklich vollständig ist und ob mir noch etwas gravierendes fehlt. Außerdem habe ich da noch die ein, oder andere Frage. Es wäre wircklich wahnsinnig nett, wenn mir diese jemand beantworten könnte :wink:.

Also hier zunächst die Infos zu den Rechten und Unterschieden zur Ehe, die ich bis jetzt herrausgesucht habe, hoffe es fehlt nichts, wenn doch dann bitte unbedingt bescheidsagen:

Rechte und Pflichten:

1.Gemeinsamer Name, wie bei der Ehe
2.Gemeinsamer Lebensunterhalt, vergleichbar mit der Ehe
3.Gemeinsame „Schlüsselgewalt“: Beide sind berechtigt, Geschäfte zur Deckung des Unterhalts, auch für den Lebenspartner zu schließen
4.Sorgerecht: Bringt ein (alleinerziehender) Lebenspartner ein Kind mit in die Partnerschaft, hat der Partner mit Zustimmung des/der alleinarziehenden Lebensgewfährten/tin das Recht auf Mitbestimmung.
5.Sozialrecht, d.H Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialversicherung, Wohngeld mit der Ehe gleichgestellt
6.Erbrecht: Dem Lebenspartner steht ein Erbrecht neben den Verwandten zu, wurde dieser enterbt, hat er einen Pflichtteilanspruch. Bei Ableben eines ausländischen Lebenspartner richtet sich das Erbrecht nach dem Erbrecht des Staates, welchem der Lebenspartner angehörte. Sieht dieses keine Lebenspartnerschaft vor, richtet sich das Erbe nach dem Recht im Staat.
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Rechtliche Unterscheidungen zur Ehe:

1.Verfassungsrecht: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ - gilt nicht für die Lebenspartnerschaft
2.Steuerrecht: Lebenspartner werden häufig wie Fremde behandelt, es ist nicht möglich eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.
3.Besoldungs- und Versorgungsrecht: Ungleiche Behandlung von Ehepartnern und Lebenspartnern im Beamtenrecht des Bundes, es gibt beispielsweise keine Hinterbliebenenversorgung und keinen Ehegattenzuschlag (Diese Ungleichbehandlung soll nach einem Kammerbeschluss der Richter Winfried Hassemer, Herbert Landau und Udo Di Fabio vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - durch Artikel 6 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, ob dies gegen Antidiskriminierungsregelungen der EU verstößt, steht noch aus.), keine Beihilfe es sei denn, der Lebenspartner ist selber auch Beamter (Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.),
4.Bestattungsrecht: In Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen sind Lebenspartner den Ehepartnern nicht gleichgestellt. Ehepartner sind normalerweise berechtigt für die Bestattung ihres Partners zu sorgen.
5.Berufsständische Versorgung: Gleichstellung fehlt in den meisten Versorgungswerken der berufsständischen Versorgung.
6.Sozialversicherungsrecht: vor dem Gesetz häufig wie Fremde behandelt, es ist nicht möglich den Lebenspartner beitragsfrei in der eigenen Krankenversicherung mitzuversichern.

Könnte mir bitte jemand erklären was genau die „Berufsständische Versorgung“ ist, oder was das Ehesplitting ist und warum Lebenspartner beim Ehesplitting benachteiligt werden?
Im Internet steht unterschiede bestehen auch im Steuerklassenwahlrecht, Verdopplung des Sparer-Pauschbetrages und des Werbungskostenpauschbetrages?
Das ist alles so kompliziert und ich brauche unbedingt Hilfe :-/.

Liebe Grüße,

Juri

Könnte mir bitte jemand erklären was genau die
„Berufsständische Versorgung“ ist,

Bestimmte Berufsgruppen, z.B. Ärzte, die selbständig tätig sind, zahlen für ihre eigene Rente nicht an die Deutsche Rentenversicherung Bund, sondern eben an ihre zustänige Berusständische Versorgungskammer.
Von dort erhalten sie später eben ihre Rente.

oder was das Ehesplitting
ist und warum Lebenspartner beim Ehesplitting benachteiligt
werden?

Beim Ehegattensplitting werden Ehepaare zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und haben dadurch meist Vorteile.

Im Internet steht unterschiede bestehen auch im
Steuerklassenwahlrecht, Verdopplung des Sparer-Pauschbetrages
und des Werbungskostenpauschbetrages?

Ja, das gilt aber nur für Hetero-Ehepaare, nicht für Homo-Paare.

Das ist alles so kompliziert und ich brauche unbedingt Hilfe

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