Hallo,
nehmen wir an, dass 2011 eine Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. Seit 2013 wurde eine gemeinsame steuerliche Veranlagung beim Finanzamt durchgeführt. Nach der Trennung, die 2018 stattgefunden hat, kommt Person 1 nun auf die Idee, die Veranlagung einzelnd anzugeben, um nicht zahlen zu müssen. Grund dafür ist, dass die Zusammenveranlagung eine Steuerrückzahlung von ca. 500 € bedeuten würde, da die 2. Person im gemeinsamen (nun zu versteuernden) Jahr 2017 4,5 Monate Krankengeld als Ersatzleistung bekommen hat. Mit dem Kreuzchen bei Einzelveranlagung auf der Steuererklärung möchte Person 1 nun die Rückzahlung umgehen und Person 2 die Steuerrückerstattung alleine überlassen. Ist das rechtens?
Gibt es eine Möglichkeit für Person 2 auf eine gemeinsame Veranlagung (weil gemeinsames Leben) zu bestehen?
Vielen Dank schon mal
Martina_e