Eingetragene Lebenspartnerschaft: Steuerliche Zusammenveranlagung in den letzten 4 Jahren, Getrennt 2018, Einseitige Einzelveranlassung möglich?

Hallo,

nehmen wir an, dass 2011 eine Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. Seit 2013 wurde eine gemeinsame steuerliche Veranlagung beim Finanzamt durchgeführt. Nach der Trennung, die 2018 stattgefunden hat, kommt Person 1 nun auf die Idee, die Veranlagung einzelnd anzugeben, um nicht zahlen zu müssen. Grund dafür ist, dass die Zusammenveranlagung eine Steuerrückzahlung von ca. 500 € bedeuten würde, da die 2. Person im gemeinsamen (nun zu versteuernden) Jahr 2017 4,5 Monate Krankengeld als Ersatzleistung bekommen hat. Mit dem Kreuzchen bei Einzelveranlagung auf der Steuererklärung möchte Person 1 nun die Rückzahlung umgehen und Person 2 die Steuerrückerstattung alleine überlassen. Ist das rechtens?
Gibt es eine Möglichkeit für Person 2 auf eine gemeinsame Veranlagung (weil gemeinsames Leben) zu bestehen?

Vielen Dank schon mal
Martina_e

Gemeinsame Veranlagung ist nur möglich, wenn beide zustimmen (und natürlich die anderen Voraussetzungen gegeben sind). Wenn einer der Lebenspartner Einzelveranlagung wählt, dann gilt das automatisch für den anderen mit (ginge ja auch nicht anders).

Eine Verpflichtung zur gemeinsamen Veranlagung kann sich gegebenenfalls aufgrund einer Vereinbarung im Rahmen der Scheidung ergeben, dies wäre jedoch eine außersteuerliche Vereinbarung.

In der Praxis regelt man das, indem man die „Beute“ teilt. Der zweite Lebenspartner wird am Steuervorteil des ersten Lebenspartners angemessen beteiligt und damit besteht für ihn ein Anreiz.

Vielen Dank RotAlge.
Noch eine Frage, was bedeutet das mit der Beute, wenn Person 2 z.B. 600€ zahlen muss und Person 1 100€ bekommt? Gibt es für Person 2 die Möglichkeit das zu fordern, oder ist das nur „good will“ von Person 2?

Gruß
Martina_e

Nein, die beiden müssen sich einigen. Beispielsweise kommt bei zweimal Einzelveranlagung

A - 600 B + 1100 =A+B + 500

raus.

bei gemeinsamer Veranlagung kommt

A+B + 1000 = A + 500 B + 500 raus.

Dann hätte A bei gemeinsamer Veranlagung Einen Vorteil von

Einzel - 600 + Gemeinsam + 500 = 1100 €

B hätte einen Nachteil von

Einzel + 1100 - Gemeinsam + 500 = - 600 €

Also gibt A erst einmal 600 € an B, dann ist es für B gleich. A hat noch einen verbleibenden (zusätzlichen) Vorteil von 500 €, der wird geteilt.

Ich komme nicht mehr mit. Zunächst hatte ich als Beispiel Person 1 100€ geschrieben und damit gemeint, dass Person 1 z.B. 100€ raus bekommt bei der Einzelveranlagung.
und dann verstehe ich nicht, wie

zu verstehen ist. Kann es sein, dass hier eigendlich 500€ für beide raus kommt?

In meinem Beispiel würde bei der oben beschriebenen Korrektur von Person 1 z.B. 100€, ein Minus von 500€ bei der Zusammenveranlagung rauskommen.

Zusammenveranlagung = A und B -500€; jeder -250€
Einzelveranlagung = A -600; B+100€

Dann hätte A bei gemeinsamer Veranlagung Einen Vorteil von

Einzel - 600 + Gemeinsam - 250 = -350 €

B hätte einen Nachteil von

Einzel + 100 - Gemeinsam - 250 = - 150 €

Wenn nach einer Zusammenveranlagung A noch einen Betrag z.B. 100€ an B zahlt bleibt es doch so, dass Person A angesch… ist, obwohl es in der Ehezeit gemeinsam jeder in seinem Job erarbeitet wurde. Wenn dann auch noch A erkrankt und 4,5 Monate außer gefecht ist und das noch dazu führt, dass die Ehe zerbricht, dann weiß ich echt nicht, wie ich das in meinen Kopf rein bekomme.
Die Logik erschließt sich mir nicht. Kann mir jemand helfen, das zu verstehen?

Vielen Dank
Martina_e

Leider kann man hier keine tabellarische Darstellung machen, deswegen habe ich im Fließtext gerechnet, das ist immer ein bisschen unübersichtlich. Nimm Stift und Zettel und rechne es durch, dann erschließt sich dir das.