Eingetragene Lebenspartnerschaft und Kinder

Hallo zusammen,

mal angenommen, eine Frau hat zwei Kinder aus einer früheren Beziehung, lebt aber seit einigen Jahren mit einer Frau zusammen. Nun planen die Beiden, eine eingetr. Lebenspartnerschaft einzugehen. Frau A (mit den Kindern) hat das alleinige Sorgerecht, Kind 1 ist schon volljährig, Kind 2 ist 16 Jahre alt. Die Kinder tragen den Ehenamen der Mutter, ergo den Namen des Vaters.

Wenn jetzt die beiden Frauen „heiraten“, können dann die Kinder den neuen „Ehe“-namen der Mutter annehmen (wenn man sich für den gemeinsamen Nachnamen der Frau B entscheidet)? Und könnte Frau B die Kinder der Frau A adoptieren, auch wenn der leibliche Vater was dagegen hätte?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Einen schönen Rest-Frühlingstag wünscht

Micha

Hallo!

Grundsätzlich muss der Vater der Namensänderung zustimmen,ebenso der Adoption.
Hier im Beispiel gibts ja bereits ein volljähriges Kind,da wäre es einfach,Vater kann nichts mehr dagegen einwenden,Kind darf das selbst entscheiden.

Im anderen Fall ? Auch hier sollte der Wille des Kindes überwiegen,weil mit 16 Jahren schon deutlich einsichtfähig. Bei der Anhörung wird dessen Wunsch sicherlich überwiegen vor dem des Vaters auf Beibehalt des Familiennamens.

mfG
duck313

Hallo,

Und könnte Frau B die Kinder der Frau A adoptieren, auch wenn
der leibliche Vater was dagegen hätte?

Nur das volljährige Kind, ohne die Zustimmung des Vaters allerdings nicht das 16jährige. Wichtig bei Adoptionen ist zu wissen, dass das Verwandtschaftsverhältnis zum leiblichen Elternteil nur bei einer Minderjährigenadoption erlischt. Sprich: Keine Rechte und Pflichten mehr am Vater. Bei einer Volljährigenadoption erlischt es nicht! Das könnte uU bedeuten, dass das Erstgeborene mal auf den Kosten am Vater „hängenbleibt“. Genauso würde das Erstgeborene vom Vater erben, das Jüngere aber nicht. Wäre mMn eine unschöne Situation, die die Familie sehr belasten könnte. Muss es denn zwingend eine Adoption sein? Was würde das am Verhältnis zueinander ändern?

Gruß
finnie
(„steckt“ gerade im Adoptionsverfahren mit dem Stiefsohn…)