hallo liebe antwortenden…
folgender hypothetischer sachverhalt:
Person A (männlich) und Person B (ebenfalls männlich) haben im ersten quartal 2008 die eigetragene lebenspartnerschaft begründet. Steuerrechtlich betrachtet erhilten beide, wie zu dem zeitpunkt ja auch seitens des finanzamtes korrekt, weiterhin die Steuerklasse 1 (eins)
bis 2013 hat jeder von beiden brav, da ja keine steuerlichen vorteile für eingetragene lebenspartner vorhanden waren, seine steuererklärung in einzelveranlagung unter der angabe ledig durchgeführt (da bis ca. mitte 2013 bekanntermaßen die lenbenspartnerschaft nicht der ehe zwischen mann und frau gleichgesetzt war!)
Person A und person B wohnten 2013 (und vermutlich auch im jahre 2014) in getrennten Wohnungen, da Person A somit bedeutend näher am Arbeitsplatz wohnt und somit kräftig spritgeld spart. Die eingetragene Lebenspartnerschaft der beiden ist ansonsten in Takt, und sie leben nicht dauernd getrennt und wirtschaften besten gewissens gemeinsam!!
Person A wollte gestern mit der Steuererklärung 2014 (also für das jahr 2013) mit hilfe eines Steuererklärungsprogrammes beginnen. Wählt die „Lebenspartnerschaft“ und dann die „zusammenveranlagung“… (was sinn macht da person A voll berufstätig war und person B das gesammte jahr 2013 krankengeld und arbeitslosengeld erhielt)
Bei der Ausfüllung der Steuerklassen (im Programm) hat person A, für beide, wie auf dem Ausdruck der elektr. Lohnsteuerbesch. für 2013 angegeben, die steuerklasse 1 angegeben und dann munter seine verdienste und abzüge eingetragen sowie die lohnersatzleistungen von person B.
nach abschluss dieser tätigkeit zeigte das Program, das die die Steuerklassen nicht korrekt seien- bei ehe/lebenspartnerschaften seine nur die steuerklassen kombinationen 3/5 bzw. 4/4 zulässig.
Jetzt stellt sich für Person A die frage: Ob er und person B ihre Steuerklasse hätten im Jahr 2013 (als die steuerliche ungleichbehandung von ehe und lebenspartnern seitens irgend eines gerichts als unzulässig gekippt wurde) ändern müssen!?!?
Das Finanzamt konnte ja, da immer in allen bis dato abgegeben steuererklärungen, korrekterweise bis zu dem zeitpunkt, der status ledig angegeben wurde, nicht wissen das person A und person B eine Lebenspartnerschaft bestreiten.
Person A weiß nun leider nicht weiter, wie er mit der Ausfüllung der steuererklärung fortfahren soll… Steuerklasse 1 angeben und dann beim finazamt zumindest für ab dem jahr 2014 neue steuerklassen für beide beantragen bzw. sich eintargen lassen???
weder peson A noch person B wussten überhaupt davon das ( dank der gerichtlich angeordneten änderung in 2013) eine änderung der steuerklassen nötig bzw. möglich ist. und es war ja bis dato auch nicht wirklich von nutzen, da lebenpartner bis dato steuerrechtlich ledige waren.
können die beiden nun überhaupt eine zusammenveranlagung für 2013 vornehmen obwohl sie eben beide noch in steuerklasse 1 sind?
hätte die steuerklassenänderung evtl. doch seitens des finanzamtes stattfinden müssen ohne der beider zutun?