Hi liebe WKW-Gemeinde,
mich würde es interessieren, ob man eingetragene Marken (z.B. das Nike-Zeichen) sich privat auf ein T-Shirt bügeln darf?
Gruß und Danke D-T
Hi liebe WKW-Gemeinde,
mich würde es interessieren, ob man eingetragene Marken (z.B. das Nike-Zeichen) sich privat auf ein T-Shirt bügeln darf?
Gruß und Danke D-T
§ 14 Abs. 2 MarkenG: Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
§ 14 Abs. 3 MarkenG: Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt, so ist es insbesondere untersagt, das Zeichen auf Waren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen…
Das Problem ist hier der „geschäftliche Verkehr“. Aufbügeln und das Shirt dann verkaufen dürftest du nicht, denn das wäre geschäftlich. Fraglich ist aber, ob es bspw. schon geschäftlich wäre, wenn du das Shirt zur Arbeit trägst, bspw. als Verkäufer in einem Laden. Da könnte man schon einen geschäftlichen Verkehr sehen.