Eingetragene Reifen EG-Übereinstimmungserklärung

Hallo.
Ich habe eine kurze Frage.

Folgende Situation:
Im Fahrzeugschein sind 16" Reifen mit Felgen eingetragen.
In der zugehörigen EG-Übereinstimmungserklärung sind 17" und 18" Rad-Reifenkombinationen erlaubt.
Auf der EG-Übereinstimmungserklärung steht geschrieben:
Bitte sorgfältig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug.

Nun die Frage:
Wie kann ich der Polizei nachweisen das die Rad-Reifenkombinationen erlaubt sind? Kann ich die Sachen bei der Zulassungsstelle nachtragen?
Oder reicht es eine Kopie dieser Bescheinigung im Fahrzeug mitzuführen?

Vielen dank für eure Hilfe.

Das mitführen dies Schriebs müsste m.E. reichen.
Zumindest hat es bei meiner Freundin immer gereicht.