Hallo.
Ich habe eine kurze Frage.
Folgende Situation:
Im Fahrzeugschein sind 16" Reifen mit Felgen eingetragen.
In der zugehörigen EG-Übereinstimmungserklärung sind 17" und 18" Rad-Reifenkombinationen erlaubt.
Auf der EG-Übereinstimmungserklärung steht geschrieben:
Bitte sorgfältig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug.
Nun die Frage:
Wie kann ich der Polizei nachweisen das die Rad-Reifenkombinationen erlaubt sind? Kann ich die Sachen bei der Zulassungsstelle nachtragen?
Oder reicht es eine Kopie dieser Bescheinigung im Fahrzeug mitzuführen?
Vielen dank für eure Hilfe.