Eingetragene Überwegung

Hallo,
wir haben ein Haus mit eingetragener Überwegung gekauft ,d.h.unsere Nachbarn dürfen unsere Auffahrt mitbenutzen .Nun haben wir aber ganz schnell gemerkt warum unsere Vorbesitzer verkauft haben ,denn irgendwie meinen die Nachbarn diese Überwegung im vollstem Umfang auszuüben, d.h. wenn mal eins unserer Autos nicht 100% gerade steht muss die Polizei kommen und das klären . Das NERVT. Und weiter haben die Nachbarn hinter Ihrem Haus noch eine 2te Auffahrt, wo sie aber nicht daran denken diese zu benutzen. Kann man dieses Recht austragen lassen?
Wäre dankbar für Hilfe
Toddi

Hallo,
wir haben ein Haus mit eingetragener Überwegung gekauft
,d.h.unsere Nachbarn dürfen unsere Auffahrt mitbenutzen .Nun
haben wir aber ganz schnell gemerkt warum unsere Vorbesitzer
verkauft haben ,denn irgendwie meinen die Nachbarn diese
Überwegung im vollstem Umfang auszuüben, d.h. wenn mal eins
unserer Autos nicht 100% gerade steht muss die Polizei kommen
und das klären .

Und die kommen ???

Das NERVT. Und weiter haben die Nachbarn
hinter Ihrem Haus noch eine 2te Auffahrt, wo sie aber nicht
daran denken diese zu benutzen.

E.v. dürfen die die nicht nutzen???.

Kann man dieses Recht

austragen lassen?

Notwegerecht bekommt man nur, wenn keine andere Möglichkeit des Zugangs besteht. Wenn dieser Zugang nachher entsteht, muss man das Notwegerecht aufheben lassen.
Geh zum Advokaten und verklag diese Leute, auf Aufgabe des Notwegerechtes.
Johannes

Wäre dankbar für Hilfe
Toddi

wenn mal eins
unserer Autos nicht 100% gerade steht

Hallo Torsten,

das ist jetzt eine etwas schwammige Formulierung.
Da kann man sich viel drunter vorstellen.
So ein Wege - oder Überfahrrecht ist auf der anderen Seite auch eine Pflicht für Euch.
Ihr müßt euren Nachbarn grundsätzlich ohne Einschränkung die Nutzung ermöglichen.
Wenn ich so ein Wegerecht nutzen müßte, dann hätte ich auch keinen Bock
andauernd beim Nachbarn zu klingeln wenn ich auf mein Grundstück will,
weil die Zufahrt zugeparkt ist.
Das ist einfach sein gutes Recht - deswegen ist es ja auch im Grundbuch eingetragen.
Und dann kommt vermutlich noch hinzu das ihr gerade erst eingezogen seid. Die Nachbarn denken vielleicht wenn sie es stramm durchziehen dann kapiert ihr es schneller. Erziehung sozusagen.
Streichen lassen kann man alle Rechte, aber dann müssen - gerade in diesem Fall - Alternativen vorhanden sein.
Denn sein Grundstück muss jeder betreten können.
Und eine positive Grundhaltung der Nachbarn erleichtert die ganze Sache auch erheblich.

Gruß
Thomas

Hallo,

wir haben ein Haus mit eingetragener Überwegung gekauft
,d.h.unsere Nachbarn dürfen unsere Auffahrt mitbenutzen .Nun
haben wir aber ganz schnell gemerkt warum unsere Vorbesitzer
verkauft haben ,denn irgendwie meinen die Nachbarn diese
Überwegung im vollstem Umfang auszuüben

warum auch nicht ?? Es ist ihr Recht !

, d.h. wenn mal eins
unserer Autos nicht 100% gerade steht muss die Polizei kommen
und das klären . Das NERVT.

Wenn sie nicht auf ihr Grundstück kommen, ist das ein privatrechtliches Problem, da hat die Polizei eigentlich nichts mit zu tun. Wenn Du sie aber nicht runter läßt, ist das Nötigung, dann kommt die Polizei natürlich.

Und weiter haben die Nachbarn
hinter Ihrem Haus noch eine 2te Auffahrt, wo sie aber nicht
daran denken diese zu benutzen. Kann man dieses Recht
austragen lassen?

Nur mit Einverständnis des Nachbarn. Versuch’s mal mit Geld. Wenn sie eine zweite Auffahrt haben, tun sie’s vielleicht.

Es ist sehr gut möglich dass auch seinerzeit für das Recht, dein Grundstück zu überqueren Geld gezahlt wurde. Es ist, wie auch immer, ein Anspruch des Nachbarn. Wenn eine bestimmte Breite eingetragen ist, muß diese auch freigehalten werden. Wenn nicht, peil mal 3m an, das müßte reichen.
Versuch doch, dieses Überwegungsrecht nicht als Gutmütigkeit Eurerseits zu sehen, sondern als einfaches Recht des Nachbarn. Was es auch ist. Ihr habt es beim Kauf gewußt, keiner nimmt Euch jetzt was weg.

Nimm’s gelassen

Heike

Hallo Toddi,

wenn ich das richtig sehe behindert euer Auto dann das Wegerecht des Nachbarn.
Dummerweise ist das Wegerecht sein Recht und in so fern darf er das nutzen wann und wieoft er will.

Es gibt m.E. genau zwei Möglichkeiten um den Ärger zu vermeiden.

  1. so parken, dass es niemanden behindert

oder
2. Euerem Nachbarn (mit der separaten Auffahrt) das Wegerecht abzukaufen, so dass es dann auch aus dem Grundbuch gelöscht wird.

Gruß ivo