Eingetragene Vereine / Haftung / KSt

Sind eingetragenen Denkmalschutzvereine von der Körperschaftssteuer
befreit? Solche Vereine verfolgen doch ausschließlich gemeinnützige
Zwecke und müßte von der KSt befreit sein,oder?Wie müssen z.B.
Eintrittsgelder behandelt werden? Müsse diese versteuert werden?
Ein Verein bleibt doch auch steuerbegünstigt, auch wenn er für seine
Unterstützung kleines Entgelt verlangt - oder ist das nicht richtig?
Wie sieht es aus mit der Haftung der Vereinsvorstandsmitglieder aus?
Sind diese vollhaftbar, d.h. mit Ihrem Privatvermögen? Kann man die
Haftbarkeit der Vorstandmitglieder einschränken - bzw. über eine
andere Rechtsform einschränken? Kann ein Verein
als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
geführt werden (gGmbH)? Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

PP

Hi,
google mal nach dem Vereinsgesetz, da steht alles drin.
Gruss, Petersen