Eingetragener Kulturverein

Hallo und guten Tag:smile:

Ich bin es schon wieder mal.Es geht immer noch um das leidige Thema,was der Verein darf und was nicht.Die Satzung gibt auch nichts her,also versuche ich es bei Euch:wink:

Meine Frage ist:darf ein eingetragener Verein aauf Veranstaltungen(Altstadtfest,Weihnachtsmarkt)einen Stand betreiben und auch Sachen verkaufen?Also selbstgemachte Waren oder auch einen Ausschank betreiben(Tapas,Sangria,Getränke)??

Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

LG Wolfgang

Hallo,

natürlich darf ein Kulturverein wirtschaftlich tätig werden.

Es darf nur nicht die Haupttätigkeit eines Vereins sein.

Unterteilt werden die Vereinsaktivitäten in
-Zweckbetrieb (steuerbegünstigt, Zweck des Vereins also Kulturveranstaltungen oder Sport) und
-Wirtschaftsbetrieb (Vereinscafé oder Waffelverkauf oder was auch immer, dessen Gewinn den Vereinszweck mitfinanzieren kann. Muss aber normal verteuert werden)

Zu beachten sind nur die Auflagen (Schanklizenz, Hygienevorschriften etc., die ein kommerzieller/privater Verkaufsstand auch hätte)

Gruß
orangegestreift

Hallo orangegestreift,

natürlich darf ein Kulturverein wirtschaftlich tätig werden.

klar und richtig.

Hier aber fehlt was:

Unterteilt werden die Vereinsaktivitäten in

ideeller Betrieb (das sind die Mitgliedsbeiträge, Vereinszeitschrift, Spenden usw. steuerfrei.

-Zweckbetrieb (steuerbegünstigt, Zweck des Vereins also
Kulturveranstaltungen oder Sport) und
-Wirtschaftsbetrieb (Vereinscafé oder Waffelverkauf oder was
auch immer, dessen Gewinn den Vereinszweck mitfinanzieren
kann. Muss aber normal verteuert werden)

Versteuert werden muss der Umsatz, wenn nicht Kleinunternehmerklausel in Anspruch genommen wird und/oder Gewerbesteuersätze überschritten werden.

Gruß, Karin