Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und finde dazu irgendwie keine Antwort.
In einem Unternehmen werden sämtliche Bürogerätschaften (Fax,
Kopierer, Drucker ect.) vom Gewinn gekauft und können, da Steuern
entrichtet werden, steuerrechtlich geltend gemacht werden.
Wie ist das in einem eingetragenen Verein?
Und wie verhält es sich bei einem eingetragenen und gemeinnützigen
Verein?
Müssen da neue technische Geräte von den allgemein zustehenden Zuschüssen aufgewendet werden?
Oder könnte man da nach einigen Jahren (wie bei der Abschreibung der Geräte in Betrieben) einen Extrazuschuss beantragen, wenn die Notwendigkeit zur Erneuerung gegeben ist?
Vielen Dank schon mal!
Lieben Gruß,
Rainbow
Hallo zusammen,
auch hallo,
ich habe eine Frage und finde dazu irgendwie keine Antwort.
In einem Unternehmen werden sämtliche Bürogerätschaften (Fax,
Kopierer, Drucker ect.) vom Gewinn gekauft und können, da
Steuern entrichtet werden, steuerrechtlich geltend gemacht werden.
Na ja, ein Unternehmen kann auch Geräte kaufen, wenn es keinen Gewinn macht.
Wie ist das in einem eingetragenen Verein?
Und wie verhält es sich bei einem eingetragenen und
gemeinnützigen
Verein?
Müssen da neue technische Geräte von den allgemein zustehenden
Zuschüssen aufgewendet werden?
Geht es Dir jetzt um Zuschüsse oder um Steuer. Und falls es um Zuschüsse geht, von wem bekommt der Verein die Zuschüsse?
Oder könnte man da nach einigen Jahren (wie bei der
Abschreibung der Geräte in Betrieben) einen Extrazuschuss
beantragen, wenn die Notwendigkeit zur Erneuerung gegeben ist?
Beantragen wo?
Vielen Dank schon mal!
Gerne geschehen, ich hätte auch sehr gerne geholfen, aber Deine Frage ist sehr unklar formuliert. Vielleicht versuchst Du es noch mal.
Lieben Gruß,
Rainbow
Auch liebe Grüße
Servus,
Zuschüsse von der jeweiligen Gemeinde sind nur eine Quelle für Einnahmen von gemeinnützigen Vereinen. Es gibt Mitgliedsbeiträge, Spenden und auch die Einnahmen aus Zweckbetrieben. Letztlich schadet es der Gemeinnützigkeit auch nicht, wenn Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben für den ideellen Bereich verwendet werden.
Sehr viele Vereine haben genau das umgekehrte Problem: Nämlich die Überschüsse, die sie aus der laufenden Tätigkeit erzielen, nicht bis zum St. Nimmerleinstag vorzutragen - das würde nämlich der Gemeinnützigkeit schaden -, sondern sie tatsächlich zu gegebenem Zeitpunkt für größere Anschaffungen oder Instandhaltungen zu verwenden und nicht immer weiter auf dem Geld rumzuglucken.
Freilich können von Vereinen, die von der jeweiligen Gemeinde Zuschüsse erhalten, zweckgebundene Zuschüsse für besondere Anschaffungen separat beantragt werden. Wenn man sich z.B. Sitzungen von ländlichen Gemeinderäten anhört, haben derartige Anträge hie und da abendfüllende Bedeutung (nur wenn der Lehrer von der SPD einen neuen Kühlschrank für das Jugendzentrum bekommt, stimmt er der neuen Basstuba für den Spielmannszug der Bürgerwehr zu; aber dann wollen die Freien Wähler auch einen neuen Beamer für den Heimatgeschichtsverein der Selbständigen haben usw. …).
Schöne Grüße
MM