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nicht gemeinnütziger e.V:
können Überschüsse eines Jahres
an die Mitglieder zurückgegeben werden (z.B. als Mitgliedsbeitragsrückerstattung oder darüber hinaus als Beteiligung am Überschuß) -
kann die Überschußausschüttung in der Satzung des Vereins verankert werden ? Wer kennt so eine Satzung?
Hallo pw
ich bin kein Experte.
Tut mir leid - hier kann ich
auch überhaupt nicht weiterhelfen.
Schau mal in die Seite Jurathek.
Da antworten meist angehende Juristen.
By fly
Dazu kann ich keine verbindliche Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ob e.V. oder nicht. Alle drei Jahre wird doch ein Antrag auf Körperschaftsteuerbefreiung gestellt oder Nicht?
Wenn also Überschüssen an die Mitglieder ausbezahlt werden sollen, so fallen bei diesen Einkommenssteuer darauf an.
Mein Vorschlag wäre, mit dem Geld eine gemeinsamme Aktivität unter nehmen und über den Verein laufen lassen.
Ansonsten rate ich mal einen Steuerberater zu fragen.
Gruß
Rüdiger Bein
So eine Satzung kenn ich nicht.
Es müsste in der >Satzung stehen und wenn es dann nicht rechtmäßig wäre würde das Vereinregister es nicht anerkennen. Ich halte es für möglich