Eingetragenes Vorkaufsrecht - Verkauf Grundstück

Hallo zusammen,

wir möchten ein Grundstück verkaufen, auf dem im Grundbuch ein Vorkaufsrecht „durch ein benachbartes Grundstück“ eingetragen ist. Ich gehe nicht davon aus, dass der aktuelle Eigentümer dieses Grundstück an unserem derzeit interessiert ist. Bevor ich ihn frage, wollte ich für mich ein paar Punkte klären.
Wenn wir einen Interessenten haben und uns einig sind, ist der Vorkaufberechtigte natürlich zu fragen, ob ebenfalls zu den gleichen Konditionen Interesse hat. Wenn nicht und der Kauf mit dem Interessenten zustande kommt, erlischt dann das eingetragene Vorkaufsrecht?
Wenn nicht, was kann man machen?

Wiedermal Danke, Gruß
H.

§ 1097 BGB
Das Vorkaufsrecht beschränkt sich auf den Fall des Verkaufs durch den Eigentümer, welchem das Grundstück zur Zeit der Bestellung gehört, oder durch dessen Erben; es kann jedoch auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden.

Wenn nicht eingetragen ist, dass es für spätere Verkaufsfälle gilt, denn gilt es nur einmalig.

Im Grundbuch zu dem Grundstückt steht „Vorkausrecht für alle Verkausfälle für den jeweiligen Eigentümer von Flurstück xyz“?

Tja, dann ist es halt so.
Das Recht wird nicht erlöschen und bei jedem weiteren Verkauf kann das Vorkaufsrecht genutzt werden.

Danke, d.h. auch wenn wir es bebauen etc. und dann verkkaufen wollen, müssen wir den Eigentümer des Flurstücks fragen, oder? Das ist ja blöde.

Vor einer Antwort würde ich in diesem Fall die Geschichte dieses Rechts klären. Beginnen würde ich mit der Grundakte beim Grundbuchamt.
Wenn das zu viel sein sollte, dann bitte mit allen Unterlagen eine rechtskundige Person um Erklärung bitten. Auch wenn das etwas kostet, könnte dies gut angelegtes Geld sein.

Wenn das Recht im Grundbuch steht müsst das doch in Ordnung sein, oder gibt es auch Fälle, bei denen das anfechtbar ist?