angenommen es tut sich folgende Situation auf:
Man besitzt eine Immobilie und möchte das vor vielen Jahrzehnten eingetragene Wohnrecht für Oma und Opa streichen. Opa ist leider bereits verstorben und so meinte der Notar, dass hier die Erben von Opa zur Löschung zustimmen müssen, was erstmal verwundert, da ja nur Oma und Opa „auf Lebenszeit“ dieses Wohnrecht bekommen hatten.
Was tun in dieser Situation, falls nun der Bruder kommt (der nichts mit der ehemaligen Immobilienfinanzierung sowie überhaupt mit der Immobilie zu tun hat) und meint, er solle Geld für die notarielle Streichung des Wohnrechts für Oma und den verstorbenen Opa, für den er hier laut Notar „als Erbe“ einspringt, bekommen, in der Annahme „er selbst“ verzichte hier auf etwas was mir als Immobilieneigentümer zu Nutze käme.
Hätte der Bruder hieraus irgendeinen Anspruch ?