Eingetumswohnung: Vermietung ohne Vertrag : Steuer

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht können Sie mir bei meiner Frage weiterhelfen?
Folgende Situation:

  1. Ich besitze eine Eigentumswohnung die noch über Finanzierung abbezahlt wird.
  2. Mein Freund möchte im selben Objekt ebenfalls eine Eingetumswohnug erwerben.(Objekt hat 12 Wohnungen ohne Wohnungsnummern, nur eine Hausnummer)
  3. Ich möchte zusammen mit meinem Freund in seine Wohnung ziehen und seine Mutter in meiner Wohnung wohnen lassen.
  4. Ein Meitvertrag für die Mutter möchte ich nicht aufsetzen.
  5. Seine Mutter möchte mir montl. Summe X als sogenannte „Miete“ oder „Wohnungsgeld“ überweisen.

Frage:
Muss ich diesen Betrag in der Steuererklärung als Mieteinnahme angeben? Selbst ohne Vertrag?
Was muss ich beachten, welche Möglichkeit habe ich, das das Finanzamt etc. sich nicht einschaltet. Ich möchte nicht unwissentlich irgendwie Steuern hinterziehen, oder mich andersweit strafbar machen. Habe versucht einiges selbst in Erfahrung zu birngen, wurde aber leider nur noch mehr verwirrt,
Können Sie mir helfen?

Vielen Dank im vorraus

M.W.

Moin Nebukadnezar,

ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrem Freund in Beziehung zusammen leben?

Was Sie vorhaben, ist aus meiner Sicht „Harakiri“.

Was passiert, wenn Ihr Freund sich von Ihnen trennt? Das soll in den besten Familien vorkommen. Die offizielle Scheidungsquote in D liegt bei über 50 % (steigende Tendenz). Nichteheliche Beziehungen werden meines Wissens nicht erfasst. Ich schätze die deutsche Gesamttrennungsquote einmal vorsichtig bei 94 %.

„Worst-case“ - Szenario:
Ihr Freund setzt Sie vor die Tür. Ihre nun gar nicht mehr freundliche Schwiegermutter fühlt sich in der von Ihnen subventionierten Wohnung recht wohl („Neubau, super Ausblick und echt günstig“), pocht auf den mündlichen Mietvertrag und nach Ihrer freundlichen Bitte, Ihre Wohnung zu räumen, knallt sie Ihnen den Media-Markt an den Kopf: Ich bin doch nicht blöd! Recht hat sie, denn blöd war hier nur eine.

Nun wird guter Rat teuer, nein sogar sehr teuer (Miete für neue Unterkunft, Anwaltskosten für Eigenbedarfskündigung, Gerichtskosten, psychische Belastung und die Bank klopft mit der monatlichen Rate an die Tür). Es sei denn, Sie sind gut mit Smith & Wesson oder Tante Magnum45 befreundet und regeln das Problem im Eilverfahren selbst oder Ihr richtiger Name ist Mutter Theresa und im Hauptberuf unterstützen Sie selbstlos Ihre Mitmenschen :wink:

Spaß bei seite:

Hier gehören in jedem Fall vernünftige und faire (Unter-) Mietverträge her, damit jeder von vornherein weiß, woran er ist, auch bei guten Freunden und Verwandten. Vielleicht sind er und seine Mutter wirklich nette Menschen, aber wollen Sie das im Zweifelsfall bis zur letzten Konsequenz testen?

Kommen wir jetzt zu eigentlichen Frage:

Rein steuerlich sehe ich bei Ihrer Konstruktion kein Problem. Sie haben keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern erhalten nur die „Betriebskosten“ für Ihre Wohnung. Das FA sollte dies nicht interessieren. Wie Ihre finanzierende Bank die Idee findet, hängt vermutlich von Ihren Einkommensverhältnissen ab.

Sie verzichten jedoch auf EK aus V+V und damit auch auf die Anrechnung der „Werbungskosten“ wie z.B. die Gebäude-AfA, Finanzierungskosten, Instandhaltungskosten usw. Hier könnte man nach einer überlegten Entscheidung bei Bedarf optimieren und für alle Beteiligten (das FA einmal ausgenommen) ein vorteilhafteres Ergebnis erzielen.

Mein gut gemeinter Rat:
nochmals intensiv nachdenken. Ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen. Eine ganze Riege von Anwälten lebt ausgezeichnet von den Konsequenzen solcher, durchaus sympathischen, Gutgläubigkeit.

Die Nebukadnezar sollte aus den Tiefen der Matrix auf den Boden der Realität finden.

MfG
urknall75

Hallo
das ist doch eine sehr komplexe Angelegenheit, da würde ich doch einen Experten, Steuerberater oder jemand der sich genau damit auskennt,fragen. Mein Wissen reicht da leider nicht aus.
Gutes Gelingen und Gruss

Hallo H.W.,
ich weiß nicht , ob das Thema noch aktuell ist.

Ich antworte mal kurz.

Alles was unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit abgewickelt wird ist nun mal nicht so einfach zu durchschauen.
Ob man die damit verbundenen Risiken eingehen will, muss man für sich selbst entscheiden. Spätetens dann, wenn sich die Beteiligten nicht mehr einig sind, ist der Stress nicht mehr weit.

Aber mal zum grundsätzlichen:
Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unterliegen nun mal der Meldepflicht d.h. Steuererklärung, wobei es durchaus sein kann, daß unter dem Strich ein negatives ergebnis heraus kommt, was zu Steuerersparnissen bei anderen Einkunftsarten führen kann. Also: Mieteinnahmen minus damit verbundene Ausgaben (Zinsen,Verwaltung,Reparatur) minus Abschreibung kann ein negatives Ergebnis sein.

Zu bedenken ist, daß schon aufgrund der Entrichtung der Grunderwerbsteuer die Finanzbehörden Kenntnis von dem Wohnungserwerb haben.

Positiv kann gewertet werden, daß bei Vermietung an Verwandte durchaus niedrigere Mieten dem Finanzamt genügen, ohne daß von Vermietung weit unter der Ortsüblichkeit gesprochen werden kann.

Das, nur mal so ein paar Anmerkungen, die noch fortgestzt werden können.

Gruß
Manfred