Hallo Stephan,
meiner persönlichen Einschätzung nach ist das richtig. Der VM
sollte eine Haftpflichtversicherung für solche Schäden haben.
Eine Glasbruchversicherung des Mieters würde ja auch nur in
die Schadensregulierung eintreten, wenn der Mieter den Schaden
verursacht hat.
Das ist nicht ganz richtig. Die Glasversicherung des Mieters zahlt auch wenn er nicht den Schaden verursacht hat. Bei der Glasversicherung ist es (bis auf wenige Ausnahmen) egal wie der Bruch zustande kam.
Da dies hier nicht der Fall ist, wird diese Versicherung nicht
zahlen, sondern nur sagen der VM ist hier heranzuziehen, da
das Fenster (wie die Wohnung) ihm gehört.
siehe oben. Wenn Mieter Glasversicherung hat, dann übernimmt diese den Glasbruch, wenn Schaden so entstanden wie geschildert.
Kann aber natürlich auch sein dass der Vermieter eine Glasversicherung für das ganze Gebäude hat - dann übernimmt diese (auch) den Schaden.
Im Gegenteil könnte der Mieter einen Mangel an der Mietsache
und eine Ersatzvornahme zur Beseitigung des Mangels
ankündigen. Dann den Schaden reparieren lassen (wenn der VM
nicht reagiert) und die Kosten von der Miete abziehen.
Allerdings ist dies nur meine unmaßgebliche persönliche
Meinung. In einem solchen Fall würde ich dem Betreffenden
dringend eine Rechtsberatung beim Fachanwalt oder beim
Mieterverein empfehlen.
Gruß
Nita
Ob der Vermieter schliesslich und endlich den Schaden übernimmt wenn keine Versicherung vorliegt weiß ich nicht. Ich würde es aber anders sehen 