Eingeworfenes Fenster in Mietwohnung

Hallo zusammen!

Ich habe schon mal ein wenig gegooglet und im Archiv gestöbert zu dem Thema, wer denn für ein eingeworfenes Fenster in einer Mietswohnung aufkommt…
und demnach zahlt der Vermieter (oder wenn er hat: seine Versicherung)für ein durch Unbekannte von außen eingeworfenes Fenster.
Es würde meinem Rechtsverständnis arg widersprechen, wenn der Mieter den Schaden zu tragen hätte.
Oder seht ihr das anders ??

Stephan

Hallo Stephan,

meiner persönlichen Einschätzung nach ist das richtig. Der VM sollte eine Haftpflichtversicherung für solche Schäden haben. Eine Glasbruchversicherung des Mieters würde ja auch nur in die Schadensregulierung eintreten, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat.

Da dies hier nicht der Fall ist, wird diese Versicherung nicht zahlen, sondern nur sagen der VM ist hier heranzuziehen, da das Fenster (wie die Wohnung) ihm gehört.

Im Gegenteil könnte der Mieter einen Mangel an der Mietsache und eine Ersatzvornahme zur Beseitigung des Mangels ankündigen. Dann den Schaden reparieren lassen (wenn der VM nicht reagiert) und die Kosten von der Miete abziehen.

Allerdings ist dies nur meine unmaßgebliche persönliche Meinung. In einem solchen Fall würde ich dem Betreffenden dringend eine Rechtsberatung beim Fachanwalt oder beim Mieterverein empfehlen.

Gruß
Nita

Hallo Stephan,

meiner persönlichen Einschätzung nach ist das richtig. Der VM
sollte eine Haftpflichtversicherung für solche Schäden haben.
Eine Glasbruchversicherung des Mieters würde ja auch nur in
die Schadensregulierung eintreten, wenn der Mieter den Schaden
verursacht hat.

Das ist nicht ganz richtig. Die Glasversicherung des Mieters zahlt auch wenn er nicht den Schaden verursacht hat. Bei der Glasversicherung ist es (bis auf wenige Ausnahmen) egal wie der Bruch zustande kam.

Da dies hier nicht der Fall ist, wird diese Versicherung nicht
zahlen, sondern nur sagen der VM ist hier heranzuziehen, da
das Fenster (wie die Wohnung) ihm gehört.

siehe oben. Wenn Mieter Glasversicherung hat, dann übernimmt diese den Glasbruch, wenn Schaden so entstanden wie geschildert.

Kann aber natürlich auch sein dass der Vermieter eine Glasversicherung für das ganze Gebäude hat - dann übernimmt diese (auch) den Schaden.

Im Gegenteil könnte der Mieter einen Mangel an der Mietsache
und eine Ersatzvornahme zur Beseitigung des Mangels
ankündigen. Dann den Schaden reparieren lassen (wenn der VM
nicht reagiert) und die Kosten von der Miete abziehen.

Allerdings ist dies nur meine unmaßgebliche persönliche
Meinung. In einem solchen Fall würde ich dem Betreffenden
dringend eine Rechtsberatung beim Fachanwalt oder beim
Mieterverein empfehlen.

Gruß
Nita

Ob der Vermieter schliesslich und endlich den Schaden übernimmt wenn keine Versicherung vorliegt weiß ich nicht. Ich würde es aber anders sehen :smile:

Hallo

als 1. der für den Schaden haftbar gemacht werden sollte, käme ja wohl der Verursacher in Betracht - vorausgesetzt man kennt diesen.

Hallo

als 1. der für den Schaden haftbar gemacht werden sollte, käme
ja wohl der Verursacher in Betracht - vorausgesetzt man kennt
diesen.

Der Fragestellung ist aber zu entnehmen dass dieser nicht bekannt ist!

Hi,

Ich habe schon mal ein wenig gegooglet und im Archiv gestöbert
zu dem Thema, wer denn für ein eingeworfenes Fenster in einer
Mietswohnung aufkommt…
und demnach zahlt der Vermieter (oder wenn er hat: seine
Versicherung)für ein durch Unbekannte von außen eingeworfenes
Fenster.
Es würde meinem Rechtsverständnis arg widersprechen, wenn der
Mieter den Schaden zu tragen hätte.
Oder seht ihr das anders ??

Nein, Du hast da völlig recht.
Der Vermieter als Eigentümer ist für alle Reparaturen im/am Haus zuständig und kann diese Verpflichtung nur in engen Grenzen - Kleinreparaturklausel - an die Mieter weitergeben. Wenn für einen Schaden, der repariert werden muß, kein Verursacher festgestellt werden kann (oder dieser aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen kann oder muß), bleibt dem Vermieter als Eigentümer nur das Selbstbezahlen. Ob es dabei nun um mutwillige Zerstörungen, fehlerhafte Arbeiten in der Vergangenheit oder schlicht Altersschwäche der Bauteile geht, ist völlig unerheblich. Reparaturen dürfen nun mal nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

Gruß Stefan