Eingezahlt statt abgebucht

Einem Freund ist folgendes passiert;

Er geht mit seinem Sparbuch zur Bank, Geld abheben.

Der Bankmitarbeiter zahlt ihm die gewünschte Summe vom Sparbuch aus. Nach ein paar Tagen, fällt meinem Freund der Irrtum der Bank auf.
Darauf entbrannte eine hitzige Diskussion; er meint, das wäre ein Bankfehler und er könne das Geld behalten. Ich bin der Meinung, das er den Irrtum (nicht nur aus Fairness) aufklären muss.

Wie sieht die Situation rechtlich aus?

Wie sieht die Situation rechtlich aus?

Es handelt sich rechtlich um ungerechtfertigte Bereicherung. Dein Freund muss das Geld zurückzahlen. Wenn er es behält kann das strafrechtliche Folgen haben.
Das gebietet schon der Anstand. Irgend jemandem fehlt das Geld. Wenn die Bank das irgendwann feststellt - und das passiert sicher- wäre es zudem sehr peinlich.
Dein Freund braucht ja vielleicht mal einen Kredit…

Hallo Chrystall,

rein rechtlich gesehen ist Dein Freund nicht Eigentümer des Geldes und muss den Irrtum aufklären.

Sicher ist, dass die Differenz der Auszahlung /Einzahlung bereits am Abend bei der Abschlussbuchung der Kasse aufgefallen sein müsste. Das Risiko ist relativ hoch, dass der Fehler auffliegt, dann steht Dein Freund natürlich auch nicht sehr positiv da. Selbstverständlich muss er das Geld dann zurückgeben, da er nicht rechtmäßiger Eigentümer des Geldes ist.

Fällt das Ganze nicht auf, hat Dein Freund Glück und kann das Geld behalten. Ob das dann „fair“ vor allem auch gegenüber des Kassieres ist, ist die andere Frage.

Würdest Du einem Supermarktkassierer einen derartigen und fatalen Irrtum aufzeigen. Also ich möchte mich auch morgen noch im Spiegel ansehen können.

Wie Dein Kumpel damit umgeht, ist eine Frage der Ehre.

Viel Erfolg beim Treffen der richtigen Entscheidung!
:wink:

Hallo,

aus dem Text geht es nicht hervor, aber aus der Überschrift schließe ich, dass der abgehobene Geldbetrag dem Sparbuch gutgeschrieben statt belastet wurde.

Ihr Freund wird das Geld natürlich nicht behalten können. Wenn die Bank den Fehler bemerkt, wird sie die Gutschrift stornieren bzw. sich das Geld von Ihrem Freund zurückholen.
Er wird ja eine Auszahlungsquittung unterschrieben haben, so dass die Bank die Verfügung, die nicht bzw. falsch gebucht wurde, nachweisen kann.

Um Ärger zu vermeiden und aus Fairness sollte ihr Freund den Irrtum melden.

Viele Grüße

Hi,

leider fällt das unter die "ungerechtfertigte Bereicherung. Die Bank kann, wenn sie den Fehler entdeckt, nachträglich diesen Fehler korrigieren. Wenn die Bank auch noch nachweisen kann, dass dein Freund davon gewusst hat und sich nicht von sich aus bei seiner Bank gemeldet hat, gegen deinen Freund klagen. Das ist zwar dann ein „Extremfall“, aber theoretisch möglich. Am einfachsten wäre es wirklich, wenn dein Freund selber zu seiner Bank geht und den Vorfall aufklärt. Natürlich kann er auch warten und hoffen, dass die Bank den Fehler nicht entdeckt. Das muss er selbst wissen :smile:.

Gruß

Hallo Chrystall,

jeder macht mal Fehler, auch Dein Freund. Und selbst wird er sich sicherlich darüber freuen, wenn ein ehrlicher Finder den Geldbeutel, die Digitalkamera oder die Sonnenbrille, die im Kaffee vergessen wurde, zurück gibt. Allein aus diesdem Grunde sollte er es schon zurückgeben.

Rechtlich gesehen sieht es auch schlecht aus für Deinen Freund, denn er hat keinen Rechtsanspruch auf den ausgezahlten Betrag. Die Bank könnte ihn wegen „Ungerechtfertigter Bereicherung“ anklagen und ihren Herausgabeanspruch geltend machen.

Aber soweit sollte er es nicht kommen lassen, denn er will ja morgens wieder in den Spiegel schauen können, oder?

Viele Grüße,
Bernd

Rechtlich ist dein Kumpel „ungerechtfertigt bereichert“. Die Bank hat also durchaus eine berechtigte Forderung ihm gegenüber. Und natürlich stimmte die Kasse an dem Tag auch nicht. Vielleicht haben die Bänker den Vorgang schon gefunden und melden sich bei deinem Kumpel. Vielleicht aber auch nicht, weil an dem Tag mehrere Differenzen da waren.

Je nachdem, um welche Bank es sich handelt, kann es auch sein, dass die Bankangestellte die Differenz aus eigener Tasche zahlen muss. Das wäre ein Grund mehr, hinzugehen. Aber wo kein Kläger da kein Richter.

ich sehe in der Geschichte derzeit noch keinen Irrtum. Hat die Bank vielleicht ausgezahlt, ohne es im Sparbuch nachzutragen?

Sorry, jetzt hab ich die Überschrift gelesen und weis um was es geht.

Klar ist es ein Bankfehler. Wenn es die Bank nicht bemerkt, hat er Glück gehabt. Grundsätzlich ist es aber so, daß die Bank mit Deinem Freund ein Geschäftsverhältnis hat, daß auch auf Vertrauensbasis beruht. Daher sollte er sich melden und auf den Fehler hinweisen. Wenn ich einen Kunden habe, der einen Bankfehler wissentlich ausnutzt, der hat es in Zukunft schwer mit mir weitere Geschäfte zu machen. Da fahre ich dann die harte Tour und gebe Lastschriften bei der kleinsten Überziehung zurück. Lasse mit mir auf Kulanzbasis nicht reden und bin bei der Kreditvergabe sehr vorsichtig. Ich darf zwar nicht, aber im Grunde würde ich solchen Kunden dann empfehlen die Kontoverbindung zu schließen und anderswo seine Geschäfte zu machen.

Es kann sowieso sein, daß der Fehler bereits bemerkt wurde oder bemerkt wird. Am Tagesende hatte die Filiale einen Fehlbetrag in der Kasse. Sofern die Auszahlung die einzige Fehlbuchung des Tages war, betrug die Differenz in der Kasse an diesem Tag exakt das doppelte des Auszahlungsbetrages (Z. B. 50€ die Deinem Freund übergeben wurden + die 50 € die als Gutschrift gebucht, aber nicht in die Kasse getan wurden = 100 € Fehlbetrag). Was machen Kassierer bei Ihrer Fehlersuche? Sie gehen die Fehlermöglichkeiten durch: Zahlendreher, die zu dem Differenzbetrag führen, unsauber geschriebene Zahlungsbelege die einen Zahleninterpretation zulassen (1.800 € ausgezahlt, 1.000 € gebucht) und natürlich Einzahlungen, die als Auszahlungen und umgekehrt gebucht wurden. Wäre der Fehlbetrag wie oben im Beispiel 100 €, würde man natürlich sofort nach einem Auszahlungsbetrag von 50 € suchen und ihn recht schnell finden. Bei 2 oder 3 Fehlbuchungen am Tag ist die Fehlersuche natürlich schwieriger, weil sich die Beträge teilweise kompensieren können. Aber gesucht wird auf jedenfall. Je höher der Betrag um so intensiver die Suche.

Vielen Dank für die Antwort und dafür, dass es keinen moralisch erhobenen Zeigefinger gab. Es ging nur um die Rechtslage. Mein Freund hat zwischenzeitlich den Irrtum von sich aus aufgeklärt. Ich nehme an, dass die Kassiererin ziemlich froh war - es hat sich übrigens um 950€ gehandelt.

Hallo, wenn ich es recht verstehe, hat Dein Freund Geld erhalten weil er etwas ausgezahlt haben wollte, die Bank hat ihm aber den selben Betrag als Gutschrift gebucht und er somit nun mehr auf dem Konto???

Wenn dem so ist, wäre die Bank in der Lage, sofern Zeugen vorhanden sind oder ein Gericht die Aussage der Bank für glaubwürdiger hält bzw. der Freund diesen Fehler gar nicht bestreitet die Korrektur der Buchung auch gerichtlich durchzusetzen. Also eine Auszahlung statt einer Einzahlung zu buchen. Dem gegenüber steht die Eigenschaft des Sparbuches als Wertpapier, also müsste der Freund auch das Buch für die Korrektur hergeben. Viele Banken haben deswegen gar keine Sparbücher mehr sondern führen Sparkonten auch online und mit Sparkarte! Auf jeden Fall ist es die Pflicht nach BGB auf Irrtümer eines Dritten mit dem man Rechtsgeschäfte tätigt (wenn diese auffallen!) hinzuweisen und man kann sich nicht darauf hinausreden, dass die Bank eh genügend Geld hat oder man diese nicht leiden kann.