Eingliederungsmaßnahme, pers. Unterlagen übergeben

Guten Tag,
ich habe bedauerlicherweise vor 14 Tagen einen Antrag auf ALG II gestellt. Beim ersten Termin wurde mir eine Eingliederungsvereinbarung aufgenötigt, welche eine Maßnahme „Sofortmaßnahme für Neukunden“ enthält. Diese Maßnahme wird von einem externen Bildungsträger vollführt, welcher durch die Arbeitsagentur beaftragt wurde. Diese Maßnahme dient angeblich der beruflichen Erprobung, der Orientierung und Aktivierung sowie dem Bewerbertrainig. Ob ich mit 3 Studienabschlüssen und 18 Jahren Berufserfahrung dort wirklich richtig bin, sei jetzt mal dahin gestellt. Mein Problem besteht darin, dass der externe Bildungsträger beabsichtigt einen Teilnehmervertrag mit mir (als Privatperson) abzuschließen. Habe diesen Vertrag, aufgrund rechtlicher Fragwürdigkeit, bisher nicht unterschrieben.

  1. Darf der ext. Bildungsträger mich zwingen, Ihm meine Schul-, Arbeits-, Ausbildungs- bzw. Studienzeugnisse auszuhändigen. Datenschutz? Rechtliche Grundlage? (Meinen Lebenslauf bin ich gern bereit dem Bildungsträger zur Verfügung zu stellen!)

  2. Darf der Bildungsträger eine Kopie des Arbeitsvertrages verlangen, sofern aus meiner eigenen Bewerbungsaktivität ein Arbeitsverhältnis zu stande kommt?

  3. Darf er verlangen meinen Terminen mit potentiellen Arbeitgeben beizuwohnen.

Muss ich überhaupt einen Vertrag mit dem externen Bildungsträger unterschreiben? Ist der vertragliche Hintergrund zwischen Jobcenter und dem Bildungsträger nicht ausreichend, um meine Zuweisung mit Zustimmung zur Weitergabe meiner Daten vom Jobcenter abzusichern?

Ich wäre ausgesprochen dankbar über brauchbare Aussagen dazu.

DER BILDUNGSTRÄGER DARF SIE ZU NICHTS ZWINGEN WORAUS EINREHTLICHES HANDELN ENTSTEHT! TASACHE ICT DAS HIER NUR DAS JOBCENTER DAS DARF DEN DER JOBCENTER BEAUFTRAGTE JA DEN BILDUNGSTRÄGER PER VERTRAG ALSO HABEN SIE NUR MIT DEM JOBCENTER DIESE DINGE ZU KLÄREN! TATSÄCHLICH GREIFT HIER AUCH DER DATENSCHUTZ AUF DEN SIE SICH PER GRUNDGESTZ BERUFEN KÖNNEN ICH HOFFE ICH KONNTE HELFEN SCHÖNEN ABEND NOCH GRUSS CHARLY

Hallo, Galaxy_X,

verlangen kann der Bildungsträger alles mögliche, aber dem muss man nicht nachkommen. Zwingen kann der Dich zu nichts. Du bist Kunde bei der Arbeitsagentur und nur in diesem Geschäft bist Du an gewisse Regeln gebunden. Verträge (Rechtsgeschäfte) mit externen Institutionen oder Personen im Zusammenhang mit Deinem ALG-II-Status halte ich für sehr fragwürdig. Du solltest unbedingt zur Klärung mit Deinem Berater der Arbeitsagentur darüber sprechen.