Hallo ich wollte mich informieren ob wenn bei eine Eingliederungmaßnahme (arbeitsgelegenheit von Alg 2) auch eine extra praktikum absolvieren kann.
Es ist so ich arbeite in der eingliederung 2 mal die woche und 3 mal die woche und mir bleibt immer 2 tage frei zu verfügung kann ich eine 1 oder 2 tägliches unbezahlte praktikum ausüben oder gehts das (trotz unbezahlt) nicht?
Muss man (falls eine 1 tägliche oder 2 tägliches unbezahlte Praktikum in sicht währe) die arbeitsvermittlerin informieren?
Hallo smile,
- Praktikum und Eingliederungsmaßnahme schließen sich nicht unbedingt aus. Klar, dass beides zeitlich miteinander harmonieren sollte.
- Arbeitsvermittler: auf jeden Fall über Praktikum informieren - möglicherweise schließt ja gerade die von Dir besuchte Eingliederungsmaßnahme ein/das Praktikum aus. Zudem: sollte Praktikum möglich sein - kannst du klären, ob Fahrtkosten für das Praktikum übernommen werden.
- Allgemein: ein Deutschkurs könnte - sofern Du in Deinem beruflichen Zielbereich - schreiben mußt, hilfreich sein.
MfG
Heiner Gierling