Eingliederungsmaßnahme und Praktikum

Hallo ich wollte mich informieren ob wenn bei eine Eingliederungmaßnahme (arbeitsgelegenheit von Alg 2) auch eine extra praktikum absolvieren kann.
Es ist so ich arbeite in der eingliederung 2 mal die woche und 3 mal die woche und mir bleibt immer 2 tage frei zu verfügung kann ich eine 1 oder 2 tägliches unbezahlte praktikum ausüben oder gehts das (trotz unbezahlt) nicht?
Muss man (falls eine 1 tägliche oder 2 tägliches unbezahlte Praktikum in sicht währe) die arbeitsvermittlerin informieren?

Hallo smile,

  1. Praktikum und Eingliederungsmaßnahme schließen sich nicht unbedingt aus. Klar, dass beides zeitlich miteinander harmonieren sollte.
  2. Arbeitsvermittler: auf jeden Fall über Praktikum informieren - möglicherweise schließt ja gerade die von Dir besuchte Eingliederungsmaßnahme ein/das Praktikum aus. Zudem: sollte Praktikum möglich sein - kannst du klären, ob Fahrtkosten für das Praktikum übernommen werden.
  3. Allgemein: ein Deutschkurs könnte - sofern Du in Deinem beruflichen Zielbereich - schreiben mußt, hilfreich sein.

MfG
Heiner Gierling