Eingliederungsvereinbarung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin 56 Jahre alt und bekomme seit zwei Jahren Hartz IV. Nun habe ich eine Einladung des Job-Centers zum Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung bekommen. Ich habe im Internet recherchiert und dazu verschiedene Beiträge gelesen, auch „seriöse“. Allgemein wird gesagt, man solle diesen Vertrag nicht unterschreiben, weil man sich sonst zum „Sklaven“ des Amtes machen würde. Wie soll ich mich verhalten? Sollte man mich zwingen wollen, diesen Vertrag zu unterschreiben, würde das ja an Nötigung grenzen. Auf der anderen Seite droht man damit, eine Leistungskürzung vorzunehmen, wenn man nicht unterschreibt. Das ist schon Erpressung. Würden meine Leistungen tatsächlich gekürzt, wenn ich nicht unterschreibe und welche Möglichkeiten habe ich danach, außer Einspruch einzulegen? Was würden Sie mir raten? Eine Leistungskürzung wäre für mich untragbar, auf der anderen Seite möchte ich mich nicht der Willkür des Amtes unterwerfen. Bewerbungen habe ich genug geschrieben und diese auch dem Amt vorgelegt, ich bin also kein „fauler“ Hartz IV-Empfänger.

Vielen Dank für Ihre Mühe und die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Regenhardt

Sehr geehrter Herr Regenhardt,

ich bringe hier mal nur die Kurzfassung:

Sie wollen Leistungen, dann bringen Sie Leistung. Es wird Sie nie einer „zwingen“, die Vereinbarung zu unterschreiben. Aber: Es ist wohl berechtigt, für eine Leistung eine Gegenleistung zu erwarten.

Wenn Sie sich als Sklaven sehen, dann gehen Sie vor den Europäischen Gerichtshof.

Was ist dabai, die (läppischen) Auflagen der Arge zu erfüllen?

Wieviele Bewerbungen schreiben Sie täglich?

Die Eingliederungsvereinbarung sichert Ihnen u.a. auch die Zahlung von 5,- EUR je Bewerbung (das ist mein Kenntnisstand aus div. Beratungen).

Viel Erfolg

Hallo

eine Eingliederungsvereinbarung/ EinV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Zur Unterschrift darf man nicht gezwungen /genötigt werden - und die Nichtunterschrift bliebe daher auch sanktions-/kürzungsfrei. Stattdessen würde das Jobcenter dem Betroffenen die Inhalte ggf. als „Verwaltungsakt“ zuweisen - und der wäre rechtlich erstmal bindend.

Wesentlicher Unterschied zwischen Eingliederungsvereinbarung und Verwaltungsakt: Gegen eine EinV kann man keinen Widerspruch einlegen. Eine EinV kann man nur kündigen bzw. davon zurücktreten (und wie bei jedem anderen öffentlich-rechtlichen Vertrag sind auch Kündigung/ Rücktritt einer EinV nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtswirksam /möglich).

Gegen einen Verwaltungsakt hingegen kann man Widerspruch einlegen und ggf. auch Klage einreichen.

Das dürfte der Grund sein, warum weitverbreitet gerne geraten wird, grundsätzlich nie eine EinV zu unterschreiben, sondern sich den Inhalt stattdessen immer als Verwaltungsakt zuweisen zu lassen.

Dieser Ansicht würde ich persönlich so pauschal nicht zustimmen. Es gibt sicher zahllose EinV, die unter aller Würde sind, formell unzulässig usw. usw. - und es ist zweifelsohne angeraten, da vorsichtig und aufmerksam zu sein.

Es kann aber durchaus sein, dass eine EinV formell korrekt aufgesetzt ist und für den Betroffenen auch keine „üblen Sachen“ enthält. Sie dann „rein aus Prinzip“ nicht zu unterschreiben, kann möglicherweise zu einem Verwaltungsakt führen, der nun richtig dicke Dinger für den Betroffenen enthält… und ihm dann erstmal viel Heckmeck mit Widerspruchs-und Klageverfahren, Anwalt und einstweiliger Anordnung etc etc beschert, bis das Ganze abschließend geregelt ist.

Außer eine Quittung für eine Barauszahlung muss man beim Jobcenter NICHTS sofort unterschreiben. D.h. auch eine Eingliederungsvereinbarung kann man mitnehmen und erstmal daheim in Ruhe überprüfen (lassen). Falls keine gute unabhängige Beratungsstelle in der Nähe ist, z.B. die Experten hier http://hartz.info/ mal auf die EinV draufschauen lassen (unter Rubrik „Leser helfen Lesern“ anonymisiert (!) hochladen http://hartz.info/index.php?board=33.0

Und nach der Überprüfung der vorgeschlagenen EinV kann man dann immer noch entscheiden, wie man sinnvoll vorgeht (ob man sie -in dieser oder evtl. abgeänderter Form- unterschreiben will… oder eben nicht und stattdessen einen Verwaltungsakt bekommt.)

Noch ein bisschen Lesestoff dazu :wink:
http://hartz.info/index.php?topic=726.0

http://hartz.info/dateien/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-…
http://hartz.info/dateien/pdf/GA-Anforderung-Einglie…

Alles Gute :smile:

LG

Hallo Herr Regenhardt,

der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ist keine Nötigung. Es ist eine privatrechtliche Vereinbarung, in der bei Seiten vereinbaren, was zu tun ist, um die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren oder sie ganz zu beenden. Zum einen Ihre Bemühungen um Arbeit natürlich aber eben auch von der Seite des Amts die Ihnen zustehenden Leistungen z.B. aus dem Vermittlungsbudget. Eine Eingliederungsvereinbarung tut nicht weh. Wenn Sie sich weigern eine zu unterschreiben, dann wird sie per Verwaltungsakt erlassen. Es macht also keinen Unterschied ob Sie unterschreiben oder nicht - es wird eine gültige Eingliederungsvereinbarung geben.
Jeder Hilfebedürftige soll eine gültige Eingliederungsvereinbarung haben. Durch die Unterzeichnung ändert sich nichts an ihrem Status. Wenn Sie bislang keine hatten, dann ist das ein Versäumnis Ihres persönlichen Ansprechpartners.
Eine Leistungskürzung gibt es nur, wenn Sie sich nicht an die Vereinbarungen in der Eingliederungsvereinbarung halten. Aber was dort vereinbart wird, wird ja mit Ihnen besprochen.
Viel Erfolg.
R.

Hallo, Ruthchen,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hat mir sehr geholfen.

Freundliche Grüße und für Sie ein schönes Weihnachtsfest

M. Regenhardt

Hallo, Lara,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie hat mir sehr geholfen, ich werde Ihre Ratschläge beherzigen.
Wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest!!

LG

M. Regenhardt

Hallo,

danke für Ihre schnelle ANtwort.

MfG

M. Regenhardt

Danke - das wünsche ich Ihnen auch ! :smile:

PS: Sollte es doch mal zu irgendwelchen Problemen kommen, die über das hinausgehen, was eine Hilfestellung über z.B. hartz.info leisten kann, dann kann man beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und damit einen Anwalt (Fachanwalt Sozialrecht) aufsuchen. Mit dem Schein kostet die Beratung dann max. 10 Euro Eigenbeitrag; für ein evtl. Klageverfahren wird über den Anwalt Prozesskostenhilfe beantragt :wink:

LG

Hallo Lara,

vielen Dank für Ihre mail, das ist sehr nett von Ihnen. Wenn ich die Eingliederungsvereinbarung bekomme (dei ich nicht gleich unterschreiben werde), darf ich Sie Ihnen per mail zuschicken, damit Sie diese überprüfen können? Das wäre sehr nett von Ihnen.
Vielen Dank noch einmal für Ihre Hilfe!!!

LG M. Regenhardt

Hallo
laden Sie sie am besten wie beschrieben anonymisiert bei hartz.info hoch. Von den Experten dort hat man in der Regel spätestens innerhalb 24 Stunden alle eventuellen „Schwachstellen“ aufgedeckt und bekommt auch gleich das Richtige für eventuelle weitere Schritte mit an die Hand.

Bei mir ist das leider immer eine Zeitfrage, da ich (neben dem Job und Familie etc.)vor Ort auch ehrenamtlich berate und als Beistand begleite. Zu den ALG2-Forenfragen komme ich dann halt „nur“ sporadisch, wenn es zeitlich irgendwie noch drin sitzt.

(Bei hartz.info bin ich aber übrigens auch noch „dabei“ - da ich es für das mit Abstand beste Themenforum in diesem Bereich halte. Das kann ich Ihnen also guten Gewissens empfehlen :wink:

LG

Hallo, Lara,

besten Dank für den Tip.

LG M. Regenhardt

Hallo Michael,ich bin auch Alt (58) un habe eine menge Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Es ist nicht so schlimmt so wie du Denkst. Du sollst nur nicht sofort das Dokument unterschreiben. Du kannst das Dokument zu Hause mit gute Freunden in Ruhe Lesen und dann zur Arge schicken. Am meisten sind nur allgemein forderungen…der Arge wollte das Du immer unter die Lupe stehts, das heißt Du müss das und das machen oder erfüllen. Dann hast der Weg frei und weitere Bewilligung von Leistungen zu beantragen. Bleibt Kuhl und versucht vor allen mindestens um eine 400 € Job zu bekommen da endern sich die sachen und werden dich anders zu behandeln. Eingliederungsvereinbarung sind meine meinung nach fast ummöglich zu verhindert.

Viele erfolgt für das Job suche! Das ist das wichtige!

Wenn Du noch Fragen hast Melde dich,

Frihes neues Jahr 2013

Ricardo

Hallo, Riburca,
danke für deine mail. Dein Rat deckt sich mit anderen, mit denen ich gesprochen habe. Wünsche dir alles Gute für das Neue Jahr 2013 und daß du einen Job bekommst. Bei mir sieht es nicht so rosig aus.

LG Michael

Ich glaub zwar ich bin etwas spät geb aber trotzdem mal meinen Senf noch dazu

So wie sie es schildern klingt es, als wäre eine Eingliederungsvereinbarung ein Knebelvertrag! ;-D

Die Eingliederungsvereinbarung stellt lediglich die Ziele und Rechte und Pflichten beider Seiten sowohl Leistungsempfänger als auch Agentur fest wenn man der Meinung ist das die 10 bewerbungen im Monat für den ausgeübten Beruf zuviel sind dann besprechen sie das mit der vermittlerin es wird festgeschrieben, welche Leistungen die Agentur erbringt welche Pflichten der Leistungsempfänger dafür erbringen muss. Welche Ziele gesetzt werden und in welcher form die Erreichung der ziele möglich ist. Man kann nicht unbegrenz bewerbungskosten geltend machen, über die grenzen der höchstbeträge müssen immer wieder belehrt werden und generell belehrungen werden in der Eingliederungsvereinbarung aufgeführt und man bbestätigt mit der Unterschrift, das der Vermittler einen darüber in Kenntnis gesetzt hat also alles nicht so Knebel und Fesselartig wie es meist in Behörden-Verteuflungs-websiten beschrieben wird :wink:
Und seien wir ehrlich, man bekommt NICHTS geschenkt und das man in irgendeiner Art dem Staat zusichern muss dass man versucht seine hilfebedürftigkeit zu mindern oder zu vermeiden ist doch auch klar und sollte bei jedem doch auch im eigenen interesse sein und jemand der sich retlich um Arbeit bemüht und wieder ins Arbeitsleben zurück möchte, der macht alles was in so einer Eingliederungsvereinbarung steht schon von ganz alleine und braucht sie eigentlich nicht! Der Staat sichert sich jedoch auch gegen „hoffnungslose Fälle“ ab, die der Meinung sind „Warum soll ich arbeiten gehen, der Staat zahlt doch schön und wenn er mir ein Job schickt dann seh ich zu dass ich da irgendwie drumrum kommen kann und überhaupt Interesse daran mein Leben selbst in die Hand zu nehmen habe ich nicht!“ Dagegen will sich der Staat ja nur absichern, da ja auch wenn es um Sozialbetrug immer darum geht der Staat habe zu wenig machthabe! Da sie aber schreiben sie sind seit 2 Jahren im Bezug und 56 kann ich mir vorstellen dass sie bis vor 3 - 4 Jahren selbst ihren Lebensunterhalt bestritten haben und das sicher wenn sie könnten oder die Möglichkeit bekommen würden machen würden von daher denk ich nicht das sie sich über eine Eingliederungsvereinbarung gedanken machen sollten! :wink:

Liebe Grüße
Wuja

Hallo,

danke für die Antwort. Ich war mir nict sicher, nach alldem, was man so im Internet liest, aber es ist noch lange nicht so, wie es dargestellt wird. Inzwischen ist alles bereinigt.

MfG

M. Regenhardt