Hallo
eine Eingliederungsvereinbarung/ EinV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Zur Unterschrift darf man nicht gezwungen /genötigt werden - und die Nichtunterschrift bliebe daher auch sanktions-/kürzungsfrei. Stattdessen würde das Jobcenter dem Betroffenen die Inhalte ggf. als „Verwaltungsakt“ zuweisen - und der wäre rechtlich erstmal bindend.
Wesentlicher Unterschied zwischen Eingliederungsvereinbarung und Verwaltungsakt: Gegen eine EinV kann man keinen Widerspruch einlegen. Eine EinV kann man nur kündigen bzw. davon zurücktreten (und wie bei jedem anderen öffentlich-rechtlichen Vertrag sind auch Kündigung/ Rücktritt einer EinV nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtswirksam /möglich).
Gegen einen Verwaltungsakt hingegen kann man Widerspruch einlegen und ggf. auch Klage einreichen.
Das dürfte der Grund sein, warum weitverbreitet gerne geraten wird, grundsätzlich nie eine EinV zu unterschreiben, sondern sich den Inhalt stattdessen immer als Verwaltungsakt zuweisen zu lassen.
Dieser Ansicht würde ich persönlich so pauschal nicht zustimmen. Es gibt sicher zahllose EinV, die unter aller Würde sind, formell unzulässig usw. usw. - und es ist zweifelsohne angeraten, da vorsichtig und aufmerksam zu sein.
Es kann aber durchaus sein, dass eine EinV formell korrekt aufgesetzt ist und für den Betroffenen auch keine „üblen Sachen“ enthält. Sie dann „rein aus Prinzip“ nicht zu unterschreiben, kann möglicherweise zu einem Verwaltungsakt führen, der nun richtig dicke Dinger für den Betroffenen enthält… und ihm dann erstmal viel Heckmeck mit Widerspruchs-und Klageverfahren, Anwalt und einstweiliger Anordnung etc etc beschert, bis das Ganze abschließend geregelt ist.
Außer eine Quittung für eine Barauszahlung muss man beim Jobcenter NICHTS sofort unterschreiben. D.h. auch eine Eingliederungsvereinbarung kann man mitnehmen und erstmal daheim in Ruhe überprüfen (lassen). Falls keine gute unabhängige Beratungsstelle in der Nähe ist, z.B. die Experten hier http://hartz.info/ mal auf die EinV draufschauen lassen (unter Rubrik „Leser helfen Lesern“ anonymisiert (!) hochladen http://hartz.info/index.php?board=33.0
Und nach der Überprüfung der vorgeschlagenen EinV kann man dann immer noch entscheiden, wie man sinnvoll vorgeht (ob man sie -in dieser oder evtl. abgeänderter Form- unterschreiben will… oder eben nicht und stattdessen einen Verwaltungsakt bekommt.)
Noch ein bisschen Lesestoff dazu 
http://hartz.info/index.php?topic=726.0
http://hartz.info/dateien/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-…
http://hartz.info/dateien/pdf/GA-Anforderung-Einglie…
Alles Gute 
LG