Eingliederungsvereinbarung bei ALG2-Bezug

Hallo,
welchen Maßnahmen muss ein ALG2-Bezieher zustimmen.
Gibt es Fälle wo eine ARGE über das Ziel „hinausgeschossen“ ist?
Konkreter: Gibt es Auflagen, denen ein ALG2-Bezieher nicht zustimmen muss?

Wo kann man ev. entsprechende Verordnungen nachlesen?

Grüsse max

Hallo

Man kann alles sanktionslos verweigern, was nicht vom Gesetz her gedeckt ist.

Pauschale Frage -> pauschale Antwort

Wie genau ist der Sachbearbeiter hier denn fiktiv über das Ziel hinausgeschossen?

Gruß,
LeoLo

Hallo Max,
Rechtsgrundlage der EGV ist der § 15 SGB III. Hilft das weiter?
Grüße
Almut

Danke,
werde mal nachlesen und mich bei weiteren Fragen nochmal melden.

Hallo,

Man kann alles sanktionslos verweigern, was nicht vom Gesetz
her gedeckt ist.

Wenn du mir verrätst welches Gesetz anzuwenden ist, könnte mir das weiterhelfen.

Pauschale Frage -> pauschale Antwort

Wie genau ist der Sachbearbeiter hier denn fiktiv über das
Ziel hinausgeschossen?

ob er übers Ziel hinausgeschossen ist, will ich ja gerade herausfinden.
Da in D nichts ohne entsprechende gesetzl. Grundlagen und Anordnungen funktioniert gibt es sicher entsprechende Durchführungsverordnungen für die einschlägigen Gesetze.

Da ich weder von dem einen noch dem anderen allzu viel weiß, wollte ich mal einlesen.

Grüsse max

Hallo Max,
ich arbeite als Arbeitsvermittler…
Grüße
Almut

Es I-t das I ein I zuvIIIel

Hallo Max,
Rechtsgrundlage der EGV ist der § 15 SGB III. Hilft das
weiter?
Grüße
Almut

SGB 2 wäre durchaus treffender.

:wink:

Gruß,
LeoLo

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Hallo

Man kann alles sanktionslos verweigern, was nicht vom Gesetz
her gedeckt ist.

Wenn du mir verrätst welches Gesetz anzuwenden ist, könnte mir
das weiterhelfen.

Naja, theoretisch alle… So leid es mir tut, aber die pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Vielleicht hilft Dir das hier aber schon mal weiter, um so einen kleinen Überblick zu kriegen.
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/…

Gruß,
LeoLo