Eingliederungsvereinbarung der Arge

Hi hab eine Frage zu meiner Vereinbarung, bin Hartz 4 emfánger und habe beim letzten Termin mit meiner Sb eine Vereinbarung unterschrieben einer Tátigkeit nachzukommen. Da ich zurzeit Tagesschule von 8.45 bis 14.15 mache die Woche ,danach auch viel zutun habe mit Lernen, Fórderunterricht und Sport, bin ich zurzeit nicht in der Lage einen Nebenjob zutun, da die Arge aber meint, ich sollte Schule nur in eigener Interresse nachholen und ich dann nicht tagsúber fúr einen Job zur verfúgung stehe, denke ich werden sie mir eins Aufzwingen wollen oder mich sanktionieren. Ich bin gerade in einer schwierigen Persónlichen lage, habe viel abgenommen und noch nie in meinem Leben eine Sache geschafft, ob Job , schule oder Privat, jetzt wollte ich einfach nur mein eigenes Tempo haben und meine Schule erstmal in ordnung bringen und dann wenn sich das alles gut hállt mich selbst um einem Nebenberuf kúmmern. Dazu habe ich jetzt eine Vermutung auf Stress und Reizdarm vom krankenhaus bekommen wo ich war und sobald mich viele sachen stressen , sacke ich zusammen (depressionen), nehme gravierend ab und fall in ein Loch. Kónnte ich mir von meinem Hausarzt ein Attest holen um mir erstmal den Stress zu lindern mit der Arge und das ich mich erstmal wieder fitt kriege , bevor ich 2 sachen auf einmal machen muss und dann evtl beides fallen lasse und komplett wieder ohne gar nichts dastehe, den wenn ich mir vorstelle, 6 std schule, dann arbeiten paar std und dann noch meine anderen sachen mache, werde ich garantiert wieder total gestresst sein und abnehmen. wúrde mich freuen ein sehr guten rat von euch zu bekommen , den ich bin obwohl ich noch nicht mal mit etwas anderen angefangen hab als schule etc, absolut wieder gestresst. zur info bin bald 24 und nicht mehr schulpflichtig, hab seit 2 jahren nicht mehr gearbeitet und ausbildung vor paar jahren abgebrochen, seitdem immer nur stress mit der arge gehabt. meine sb wollte mir das eigentlich erlauben nur schule zu machen aber beim náchsten termin kann dann das mit der tátigkeit und zwei wochen danach war ich krankenhaus weil ich mir sorgen machte das ich 1,76 und 50 kilo wog. hatte viele drogenprobleme gehabt und bin gerade davon runter, will aber auch keine therapy machen um denen solche sachen zu beweisen.

lg mark

Du hast zu viele Baustellen und zwar Baustellen in Dir selbst!!!Es wäre deshalb ratsam, wenn Du einen Neurologen/Psychologen aufsuchen würdest, der Dich dann zu einem entsprechenden Therapeuten überweist. Solange Du gegen Dich selbst Krieg führst, wird es sehr schwer, Deine Ziele zu erreichen.
Nun zur Arge: Gehe auf die Internetseite www.vdk.de. Eine Zweigstelle von denen ist sicherlich auch ganz in Deiner Nähe. Der Monatsbeitrag ist ca. € 4,50. Also erschwinglich und sie beraten Dich dafür in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Das solltest Du unbedingt machen, denn wenn sie dann der Arge schreiben, wird diese mit Dir garantiert nicht mehr die Sau machen.
Viel Erfolg

danke fúr dein tipp, werde heute einen termin mit denen ausmachen und mir alle meine unterlagen zusammen suchen, hab mir gerade die vdk seite angeguckt und rechts und sozialberatung gefunden :smile:

mit den persónlichen sachen werde ich morgen bei meinem Hausarzt ausfúhrlich drúber sprechen und ihn nach einem Neuro/Psychologen fragen.

danke nochmal

lg mark

Hallo,

bezüglich der Eingliederungsvereinbarung muss man sich erstmal keine unnötigen Sorgen machen. Die ARGE ist verpflichtet eine Eingliederungsvereinbarung mit einem Hilfebedürftigen abzuschliessen. Auch ist es zunächst nicht weiter tragisch, dass in der Eingliederungsvereinbarung, die Aufnahme einer Tätigkeit gefordert wird, weil es ja irgendwann das Ziel der ARGE sein muss, dass Sie wieder mit eigenen Mitteln Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Ich gehe davon aus, dass man Sie, solange Sie sich noch in der Tagesschule befinden „in Ruhe lassen wird“ und erst wenn diese beendet ist. die Aufnahme einer Tätigkeit fordern wird.

Sollte es wiedererwarten doch zu Problemen seitens der ARGE kommen,was ich nicht glaube, kann man immer noch prüfen ob die Eingliederungsvereinbarung wirksam ist oder ob es zulässig ist jemanden aus der angefangenen Tagesschule herauszuholen.

Ein Tipp: Das mit dem Gang zum Arzt (Attest) würde ich mir gut überlegen. Stellt der Arzt fest, das Sie nicht in der Lage sind mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten, bekommen Sie nur noch Sozialgeld !!!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

Gruss

noch eine kleine frage, hatte was im internet von einer beratung beim anwalt fúr arbeitsrecht gelesen vom amtsgericht die fúr hartz 4 leute zustándig ist, sollte ich da auch mal hin oder nur vdk stelle. hab da jetzt 11 oktober schon termin gemacht…

Hallo Mark,

ich will mal versuchen Dein Chaos etwas zu lichten, ich hoffe das es so von mir richtig Verstanden wurde.

Du bist Hartz IV Empfämger,

besuchst täglich eine Schule von 8.45 bis 14.15, die du selber bezahlst damit Deine Möglichkeit wächst auf dem Arbeitsmarkt was zu erhalten, Qualifizierung.

Die ARGE ist gegen diese Qualifizierung?

Bei der ganzen Sache geht es nicht um eine Nebentätigkeit, sondern es kann immer nur um eine Vollzeit gehen.

Ich empfehle Dir, nimm zum nächsten Termin beim Sachbearbeiter eine Person mit, die Dein vertrauen hat und zweitens sich gegen dem Amt durchsetzen kann. Es darf dir nicht verwehrt werdfen.