Hallo zusammen,
wie ist es zu sehen, wenn man als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft eine EGV zugeschickt bekommt, obwohl man sozialversicherungspflichtig 40 Stunden die Woche beschäftigt ist, in der geschrieben und vom Sachbearbeiter unterschrieben steht: „Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert.“ Weder wurde mit dem Empfänger etwas besprochen, noch wurde er über die Rechtsfolgen belehrt. In meinen Augen ist das ein nach den §§268 StGB ff strafbarer Tatbestand, da ja eine unwahre Tatsache behauptet wird und dies durch Unterschrift des Sachbearbeiters auch beurkundet ist.
Mal ohne eine Rechtsauskunft zu wollen, sollte man da nicht eine Strafanzeige machen?
Danke für Eure Meinungen