Eingliederungsvereinbarung inhaltlich falsch

Hallo zusammen,

wie ist es zu sehen, wenn man als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft eine EGV zugeschickt bekommt, obwohl man sozialversicherungspflichtig 40 Stunden die Woche beschäftigt ist, in der geschrieben und vom Sachbearbeiter unterschrieben steht: „Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert.“ Weder wurde mit dem Empfänger etwas besprochen, noch wurde er über die Rechtsfolgen belehrt. In meinen Augen ist das ein nach den §§268 StGB ff strafbarer Tatbestand, da ja eine unwahre Tatsache behauptet wird und dies durch Unterschrift des Sachbearbeiters auch beurkundet ist.

Mal ohne eine Rechtsauskunft zu wollen, sollte man da nicht eine Strafanzeige machen?

Danke für Eure Meinungen

Hallo Communicator,
was hindert die Person daran :

  1. Das Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu suchen, und die EGV zu vereinbaren oder
  2. einen Widerspruch einzulegen?
    Grüße
    Almut

Hallo Almut,

es geht nicht darum, dass dies nicht möglich wäre, es geht darum, wie mit Menschen umgegangen wird und in offiziellen Schreiben der ARGE schlichtweg die Unwahrheit steht.

Grüße

Communicator

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Hallo Communicator,
danke, dass Du auf meine Fragen geantwortet hast, Dein Nick scheint Programm zu sein.
Ansonsten hab ich schon geschrieben: Es besteht die Möglichkeit, gegen einen Verwaltungsakt ( und das ist eine EGV) innerhalb der Widerspruchsfrist von 4 Wochen einen Widerspruch einzulegen ( vgl. SGB X).
Langsam bekomme ich eine Vorstellung davon, warum in Dt. so viele Sozialgerichtsklagen die Gerichte verstopfen.
Ich wünsche Dir ein sonniges Wochenende.
Grüße
Almut

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Eingliederungsvereinbarung ist kein Verwaltungsakt
Hallo,

Es besteht die
Möglichkeit, gegen einen Verwaltungsakt ( und das ist eine
EGV)

das ist falsch! Eine Eingleiderungsvereinbarung ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag!
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung
Wird sie nicht unterschrieben, kann sie per Verwaltungsakt erlassen werden. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden und eine Saktion ist bei einer durch Verwaltungsakt erlassene EGV (korrekte Bezeichnung = EinV) nicht möglich.

Langsam bekomme ich eine Vorstellung davon, warum in Dt. so
viele Sozialgerichtsklagen die Gerichte verstopfen.

Dann sollte man dafür sorgen, dass man keine falschen Auskünfte erteilt :wink:

Diphda

Hallo,

wie ist es zu sehen, wenn man als Mitglied einer
Bedarfsgemeinschaft eine EGV zugeschickt bekommt, obwohl man
sozialversicherungspflichtig 40 Stunden die Woche beschäftigt
ist, in der geschrieben und vom Sachbearbeiter unterschrieben
steht:

vielleicht hilft dies weiter http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…

"Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir

besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen
wurden erläutert." Weder wurde mit dem Empfänger etwas
besprochen, noch wurde er über die Rechtsfolgen belehrt.

Das ist eine „Standardfloskel“. Wen nachweisbar ist, dass keine persönliche vorsprache stattfand, helfen vielleicht
die §§ 13-15 SGB I http://dejure.org/gesetze/SGB_I/13.html

In
meinen Augen ist das ein nach den §§268 StGB ff strafbarer
Tatbestand, da ja eine unwahre Tatsache behauptet wird und
dies durch Unterschrift des Sachbearbeiters auch beurkundet
ist.

Lies das nochmal durch. Vermutlich meinst du einen anderen §§.
http://dejure.org/gesetze/StGB/268.html

Mal ohne eine Rechtsauskunft zu wollen, sollte man da nicht
eine Strafanzeige machen?

Wird in meinen Augen nichts bringen. Im Netz kursiert, dass man Strafanzeige wegen Nötigung stellen kann, weil manche wohl unter Androhung einer Sanktion „gezwungen werden“ die EinV zu unterschreiben. Aber ohne Beistand, der das bezeugen kann, wird der Nachweis schwierig zu erbingen sein.

Diphda

neuerer Link von der AA zur EinV:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…

Hallo Frau Gothe,

ich kann mich nur den Ausführungen von der/m Kollegin/en Diphda an. Ich habe auch noch keine substantielle Antwort von Ihnen auf meine eigentliche Frage erhalten. Ich gehe davon aus, dass Sie Arbeitsvermittlerin bei der ARGE sind, somit wundert es mich nicht, dass nur Ausflüchte genommen werden.

Um es nochmal klarzustellen, mir geht es nicht um die Eingliederungsvereinbarung als solche, sondern dass in dieser eine Behauptung steht und mit Unterschrift des Sachbearbeiters sogar „beurkundet“, die jedoch falsch ist. Somit wurde meiner Meinung nach eine unrichtige Urkunde erstellt und dies ist meiner Ansicht nach nach §§267 StGB strafbar.

Ich bitte daher nur um Antwort auf meine ursprüngliche Frage, was ich bei ergehendem VA machen kann weiß ich bereits.

Schönes Wochenende

eine Saktion ist bei einer durch Verwaltungsakt erlassene EGV
(korrekte Bezeichnung = EinV) nicht möglich.

zumindest nicht unter Bezug auf § 31 SGB II.

http://www.google.de/search?q=eingliederungsvereinba…
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?..
http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856182.html

Hallo,

Um es nochmal klarzustellen, mir geht es nicht um die
Eingliederungsvereinbarung als solche, sondern dass in dieser
eine Behauptung steht und mit Unterschrift des Sachbearbeiters
sogar „beurkundet“, die jedoch falsch ist. Somit wurde meiner
Meinung nach eine unrichtige Urkunde erstellt und dies ist
meiner Ansicht nach nach §§267 StGB strafbar.

Das kann man ja im allg. Rechtfragen gegenchecken.
Aber ich bin der Meinung, dass das keine Urkundenfälschung ist.

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht…

Die Urkunde ist ja nicht unecht, lediglich die Inhalte sind falsch, und können sicher angefochten werden.

Für Verwaltungsakte gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz.
http://www.sebjo.de/home/jura-headshot/Die-Verwaltun…

Diphda

Eingliederungsvereinbarung inhaltlich falsch
Hi,

sogar „beurkundet“, die jedoch falsch ist. Somit wurde meiner
Meinung nach eine unrichtige Urkunde erstellt und dies ist
meiner Ansicht nach nach §§267 StGB strafbar.

nein, § 267 StGB stellt nicht die schriftliche Lüge unter Strafe.
Denkbar wären allein §§ 271, 348 StGB, aber bei dem Wisch handelt es sich nicht um eine „öffentliche Urkunde“ im Sinne dieser Vorschriften.

Man stelle sich das einmal umgekehrt vor: Wie oft unterschreibt jeder von uns wir AGBs & Co., in denen steht, was wir alles „zur Kenntnis genommen“ haben, worauf wir „hingewiesen worden sind“ - das wäre dann alles strafbar !!!

Viele Grüße

Trobi.

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Hallo trobi,

danke für den Hinweis. Ich denke, dass jeder von uns entsprechend belehrt werden sollte und bevor er etwas unterschreibt auch sich im Klaren sein sollte, was er unterschreibt. Was mich ur zur Weißglut bringt ist, wenn „Fachpersonal“, solch einen Mist schreibt. Ein etwas unaufmerksamer Zeitgenosse, oder jemand, der bei solchen offiziellen Sachen schnell mal unterschreibt, ist natürlich nihct zu kriminalisieren. Ein bei einer staatlichen Behörde im Öffentlichen Dienst Beschäftigter oder gar Beamter sollte jedoch an etwas anderen MAßstäben gemessen werden.

Nun ja, es ist müßig weiter darüber zu diskutieren, denn, wie Du richtig dargelegt hast, trifft das StGB hier wohl nicht zu.

Zumindest hoffe ich, dass so mancher Sachbearbeiter der ARGEn dies hier gelesen hat und vielleicht in Zukunft etwas mehr Wert auf inhaltliche Richtigkeit des Schriftverkehrs legt und auch den Gegenüber mit dem nötigen Respekt behandelt. Allen Sachbearbeitern, die dies bereits jetzt tun zolle ich hier ausdrücklich Respekt. An die Antragsteller/Bezieher von Transferleistungen meine Bitte, wenn ihr ungerecht behandelt werdet, so wehrt euch und wenn ihr korrekt behandelt werdet, so lasst es auch die anderen wissen, vielleicht kann man so zu einem Miteinander finden, denn wenn man immer nur das Negative schreibt wird der Graben nur noch tiefer.

Allen Lesern wünsche ich, dass sie aus den Transferleistungen herauskommen oder nie dort hineingeraten.