Eingliederungsvereinbarung ohne Arbeitslosigkeit?

Hallo zusammen,

ich hätte da eine Frage und hoffe es kennt sich evtl. jemand etwas damit aus und kann mir eine vernünftige Antwort darauf geben.

Also ich bin derzeit noch in fester Anstellung, es ist aber möglich das ich mich demnächst Arbeitslos melden müsste, wann und ob kann bis jetzt noch nicht eindeutig gesagt werden. Eine Kündigung habe ich noch nicht. Es ist der Familienbetrieb und ich würde wenn es dann soweit wäre das es nicht mehr geht einen Aufhebungsvertrag oder was auch immer unterschreiben.

Ich bin mich momentan schon am Bewerben und habe mich auch schonmal beim Arbeitsamt gemeldet das es sein kann das ich mich demnächst Arbeitslos melden muss. Ich hab dann gestern einen Beratungstermin gehabt, wo ich auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben musste. Darin ist festgehalten das ich mich auf Bewerbungsvorschläge bewerben MUSS innerhalb 3 Tage und 8 Stück bis November.

Im Nachhinein könnt ich mir grade in den Arsch beißen dieses Ding unterschrieben zu haben, da ich dazu nicht verpflichtet war und ich sowieso keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalte außer das ich den Beratungstermin und die Stellenvorschläge bekommen habe und weiterhin bekomme. Muss ich mich jetzt echt an diese Vereinbarung halten? Was könnte passieren wenn ich mich auf Stellen nicht bewerbe, die ich zugeschickt bekomme? Ich seh es nämlich echt nicht ein mir so nen Stress zu machen innerhalb von 3 Tagen Bewerbungen rauszuhauen die dann scheiße werden. Ich sag nur Qualität statt Quantiät. Ist ja auch nicht so als würde ich nicht noch arbeiten und mich sowieso schon auf Stellen die mir gefallen bewerben…

Also meine Hauptfrage war einfach ob ich mit Konsequenzen rechnen muss wenn ich mich auf die zugeschickten Stellen nicht bewerbe, obwohl ich ja noch nicht mal Leistungen vom Arbeitsamt bekomme da ich ja noch fest Angestellt bin und erstmal auch noch nicht genau abzusehen ist wann ich Arbeitslos werden könnte. Vielleicht finde ich ja jetzt schnell was anderes und gehe sowieso nahtlos über.

Noch zur Info: Gemeldet hab ich mich beim Arbeitsamt, weil mir gesagt wurde ich sollte mich besser früh möglich da melden nicht das ich später keine Leistungen bekomme im Falle einer Arbeitslosigkeit.

Danke schon mal für hilfreiche Antworten

Kurz gesagt: nein. Solange man keine Leistungen bezieht gibt es keine Sanktionierungsmöglichkeiten. Ab dem Zeitpunkt wo man Geld bekommt sieht das dann anders aus… Und was das Thema Aufhebungsvertrag angeht so solltest Du das vorher abklären, nicht daß Du Dir damit eine Sperrzeit einhaldenst.