Mal angenommen, eine Firma beschäftigt schon sehr lange einen AN, auf den sie Eingliederungszuschuss für betroffene Schwerbehinderte erhält. Nun hat die Firma keine Aufträge mehr und muß alle AN entlassen. Kann das Arbeitsamt die gesamte Förderung vom AG zurückverlangen? Mal weiter angenommen,der AG könnte eventuell im Frühjahr die AN wieder einstellen. Diese Rückforderung würde allerdings seinen Ruin bedeuten. Kann er irgendetwas machen?
Danke schon mal für eure Antworten
daggi!
Kann das Arbeitsamt die gesamte
Förderung vom AG zurückverlangen?
Vermutlich nicht.
_"(2) Eingliederungszuschüsse sind teilweise zurückzuzahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderungszeitraums oder einer Nachbeschäftigungszeit beendet wird. Dies gilt nicht, wenn …
- eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, berechtigt war,"_
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__221.html
Hallo!
Besten Dank für die schnelle Antwort!
Gruß daggi!
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