Muß das Arbeitsamt für ein Stellenangebot welches eine bestimmte Einarbeitungszeit benötigt an dem Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuß bezahlen oder kann dieses auch verweigert werden ?
Hallo
Muß das Arbeitsamt für ein Stellenangebot welches eine
bestimmte Einarbeitungszeit benötigt an dem Arbeitgeber einen
Eingliederungszuschuß bezahlen
Nein.
oder kann dieses auch verweigert werden ?
Ja.
Das ist eine Kann-Entscheidung.
Gruß,
LeoLo
Hallo.
Vielleicht ist auch was ganz anderes gemeint.
Für die bessere Vermittlung von älteren Arbeitslosen gibt es einen neuen Eingliederungsgutschein. Damit können Arbeitgeber, die über 50-jährige Arbeitslose einstellen, für ein Jahr bis zu 50 Prozent Lohnzuschuss erhalten.
Vom Bundestag verabschiedet am 25.01.2008
T.
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