Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin ein Gründer der neuen Firma und wollte als Bürokraft des Empfängers von ALG2 einen Arbeitsplatz beschaffen, um die Kosten des Gehaltes zu sparen. Laut SGB2 man kann den Zuschlag von Agentur für Arbeit bis zu 50 % im Laufe des Jahres zu bekommen. Berater von Agentur für Arbeit hat nur den Zuschlag im Umfang nur 30 % im Laufe von 4 Monaten erlaubt, obwohl der Mensch Empfänger ALG 2 noch länger als 5 Jahre.
Aus diesem Grund habe ich folgende Fragen:
1- Ist die geübte Tätigkeit auf der Höhe von Eingliederungszuschuss beeinflusst?
2- Welche Schritte muss ich für das Erhalten des Zuschlags im vollen Umfang unternehmen? Ob dieser Zuschlag für Agentur für Arbeit obligatorisch ist? Was dieser Zuschlag, d.h. tatsächlich bezeichnet wenn das Gehalt die 1000 Euro, so zahlen 500 Euro Arbeitgeber, 500 – Agentur für Arbeit oder anderes System der Berechnung existieren?
Für Ihre umgehende Reaktion bedanke ich mich im Voraus.
Alexander Poberewski